Nur Vertragsärzte sollen impfen
Corona-Impfungen: Privatärzte klagen über Benachteiligung
Nur Vertragsärzte sollen zunächst gegen COVID-19 impfen. Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums stößt auf Kritik bei den Privatärzten. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Apotheker sollen auf Bestellung „Impfstoffe gegen COVID-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen“ abgeben. Diese Passage der Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums hat bei Privatärzten für große Enttäuschung gesorgt. „Auch die Privatärzte hatten sich fit gemacht für die Impfung gegen Corona, nun waren alle Vorbereitungen umsonst“, kritisiert Allgemeinmediziner Dr. Christoph Gepp aus dem Vorstand des Privatärztlichen Bundesverbands.
„Die Impfung in die Breite wird wieder nicht optimal stattfinden und die Patienten, die bei Privatärzten in Behandlung sind, werden massiv benachteiligt“, ärgert sich Gepp. Der PBV hatte bereits bei der Verteilung von Schutzmaterial während der ersten Welle kritisiert, dass die Privatärzte nicht genügend berücksichtigt worden seien.
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Die Gleichberechtigung der an der Versorgung teilnehmenden Ärzte werde mit der Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt, so Gepp weiter, „eine völlig unverständliche und ebenso unsinnige Maßnahme“.
Auch Privatärzte sollen allerdings in die Impfkampagne mit einbezogen werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag an, ohne einen konkreten Zeitpunkt zu nennen. Auch in der Begründung der Allgemeinverfügung wird die „Kontingentierung“ der Impflieferungen auf Vertragsärzte wird auf die „derzeitige begrenzte Verfügbarkeit“ verwiesen. (ger)