Prozess in Düsseldorf
Corona-Infektion als Dienstunfall – Beamtinnen in NRW klagen
Kann eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden? Diese Frage soll das Verwaltungsgericht Düsseldorf klären. Drei Beamtinnen des Landes NRW haben geklagt. Sie hoffen auf die Beamtenversorgung.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Urteile zur Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall gibt es bereits, allerdings gibt es hohe Hürden für eine Anerkennung. Nun verlangen drei Beamtinnen in Düsseldorf die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird an diesem Montag über ihre Klagen verhandeln.
Geklagt haben eine Grundschullehrerin aus Hünxe (Az.: 23 K 8281/21), eine Oberstudienrätin aus Moers (Az.: 23 K 2118/22) und eine Finanzbeamtin aus Remscheid (Az.: 23 K 6047/21).
Sie alle waren an Covid-19 erkrankt und wollen erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Die Klägerinnen geben an, bis heute unter den Folgen zu leiden. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krank geschrieben sein.
Infektion im Rahmen der Berufsausübung
Die Beamtinnen geben an, sie hätten sich im Rahmen ihrer Berufsausübung infiziert. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Steueramtsfrau auf einer Personalrätetagung angesteckt haben.
Das ist dem beklagten Land NRW zu unbestimmt. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können, führt es an. Auch das Land verweist auf bereits gefällt Urteile anderer Gerichte: Bundesweit haben mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Bayreuth, Magdeburg und Sigmaringen, entsprechend entschieden. Nur das Verwaltungsgericht Augsburg habe bislang eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt, hieß es.
Bei den Berufsgenossenschaften hat es bereits 2021 mehr als 100.000 Anerkennungen von Corona als Berufskrankheit gegeben. (dpa)