Heilmittelerbringer
Corona-Krise: Ausgleich auch für Therapeuten geplant
Die Regierung spannt den Rettungsschirm in der Corona-Krise weiter auf. Auch Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sollen mit einem Ausgleich rechnen können.
Veröffentlicht:Berlin. Der Rettungsschirm für das Gesundheitswesen wird weiter aufgespannt. Mit 970 Millionen Euro sollen die Heilmittelversorger über die Coronakrise gebracht werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums vom Osterwochenende hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Für die Opposition sind die Ausgleichszahlungen eine Lösung zweiter Klasse.
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und weitere Heilmittelerbringer sollen für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Ausgleichszahlung von 40 Prozent der Vergütung erhalten, die sie im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten haben. Ausweislich des Entwurfs entspricht dies 970 Millionen Euro, die vom Gesundheitsfonds vorfinanziert und später vom Bundesfinanzminister wieder ausgeglichen werden sollen. Zudem sollen den Heilmittelerbringern zusätzliche Aufwände für Hygiene- und Schutzmaßnahmen erstattet werden.
Kritik von den Grünen
„Die Therapeuten werden mit einer Pauschallösung abgespeist, die in vielen Fällen nicht ausreichen wird“, monierte die gesundheitspolitische Sprechern der Fraktion der Grünen, Maria Klein-Schmeink. Es werde nicht nach den tatsächlichen Bedarfen geguckt. Bei der Bemessung sei davon ausgegangen worden, dass Heilmittelerbringer auch andere Unterstützungen wie Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und mehr in Anspruch nähmen, argumentiert dagegen die Bundesregierung.
Auch Zahnärzte und Reha unter dem Rettungsschirm
Mit dem Entwurf werden auch die bislang noch nicht berücksichtigten Zahnärzte unter den Schirm geholt. Der Ausgleich für Umsatzrückgänge aufgrund des massiven Fallzahleinbruchs wird als Liquiditätshilfe verstanden. Nach der Krise könnten die Zahnärzte einen erheblichen Teil der ihnen aktuell entgehenden Vergütungen wieder aufholen, heißt es in dem Papier.
Konkret sollen Zahnärzte trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr bekommen. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.
„ÄrzteTag“-Podcast
SARS-CoV-2 – auch eine Krise für die Zahnmedizin
Zu guter Letzt sollen auch Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen berücksichtigt werden. 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mutter-Vater-Kind-Kuren zum Beispiel sollen ausgeglichen werden. Das stieß in der Unionsfraktion auf Zustimmung. „Insbesondere für Eltern müssen nach dieser familiären und sozialen Ausnahmesituation ausreichend Plätze für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren zur Verfügung stehen. Deshalb ist es konsequent, dass finanzielle Einbußen, die durch abgesagte Termine entstehen, aufgefangen und bestehende Strukturen dadurch direkt gesichert werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Karin Maag (CDU).
Weiter Lücken vorhanden
Für Klein-Schmeink klaffen aber nach wie vor Lücken im Schirm. Für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Gemeindepsychiatrie, die Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung sei weiterhin keine Finanzierung der Ausfälle gewährleistet.