Urteil

Corona-Maßnahmen gelten auch für Menschen nach ausgeheilter Infektion

Eine Familie klagte nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion gegen die geltenden Schutzmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Klage ab: Ob von Genesenen eine Ansteckungsgefahr ausgeht, sei unklar.

Veröffentlicht:

Mannheim. Die Frage der Immunität nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion ist wissenschaftlich weiterhin nicht geklärt. Betroffene dürfen daher den gleichen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen unterworfen werden wie andere Bürger, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss. Sogar Quarantänemaßnahmen sind danach jedenfalls dann zulässig, wenn die Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine Familie mit zwei Kindern war vor Gericht gezogen. Sowohl Eltern als auch Kinder hatten sich mit dem Coronavirus angesteckt, gelten seit April 2020 allerdings als genesen. Sie verlangten, dass mehrere Coronabeschränkungen wie Quarantänemaßnahmen sowie Teilnahme- und Zutrittsverbote für sie nicht mehr gelten dürften. Sie seien nun immun und damit als Krankheitsüberträger ungeeignet.

Keine belastbaren Daten zur Immunität

Der VGH wies den Antrag der Familie auf Außer-Vollzug-Setzung der maßgeblichen Coronabeschränkungen zurück. „Es gibt keine belastbaren Daten, ob ein Antikörper-Nachweis mit Immunität gleichzusetzen ist und wie lange eine solche Immunität bestehen würde“, heißt es in dem Mannheimer Beschluss. Neuere Studien gingen von einer stabilen Konzentration von Antikörpern für mindestens fünf Monate aus, bei Patienten mit einem milderen Verlauf sei jedoch ein schnellerer Rückgang beobachtet worden.

Auch die Vorschrift, dass auch früher infizierte Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne müssen, wenn ihre überstandene Corona-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, sei daher nicht willkürlich getroffen worden und voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden. (fl/mwo)

Verwaltungsgericht Mannheim, Az.: 1 S 4025/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025