Arzttermin gegen Bares

Cottbuser Ärztin im Visier der Justiz

Für kurzfristige Termine soll eine Cottbuser Augenärztin eine Zahlung von 50 Euro verlangt haben. Der Fall beschäftigt jetzt die Politik - und die Staatsanwaltschaft.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Hier fehlen noch vier Scheine.

Hier fehlen noch vier Scheine.

© lilo / fotolia.com

COTTBUS. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft, ob gegen eine Augenärztin ermittelt werden soll, die Medienberichten zufolge von einer gesetzlich versicherten Patientin eine Gebühr von 50 Euro für einen zeitnahen Termin kassieren wollte.

"Wir prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt", sagte der Sprecher der Cottbuser Staatsanwaltschaft Horst Nothbaum. Nach seinen Angaben könnte das Vorgehen der Ärztin unter Umständen "in den Bereich der Erpressung fallen". Ohne Zahlung hätte die Patientin den Angaben zufolge erst in 18 Monaten einen Termin erhalten.

Der Fall schlug hohe Wellen. SPD-Politiker Karl Lauterbach nahm ihn zum Anlass, die von ihm in den Koalitionsvertrag eingebrachte Forderung zu erneuern, dass die Terminvergabe für gesetzlich Versicherte bei Fachärzten beschleunigt werden soll.

Zugleich löste der Skandal eine Diskussion über Ärztemangel aus. In Brandenburg versorgt ein Arzt im Schnitt soviele Einwohner wie nirgends sonst in Deutschland. Neben Hausärzten sind in vielen Regionen auch Augenärzte rar.

Für die Stadt Cottbus gilt das jedoch nicht. Dort liegt der Versorgungsgrad mit Augenärzten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) mit 140 Prozent deutlich über dem errechneten Bedarf. Elf Augenärzte versorgen rund 100.000 Stadtbewohner und einige Menschen aus dem Umland.

KV gibt Ärzten Gelegenheit zur Stellungnahme

Die KVBB erhielt die Beschwerde der Patientin am vergangenen Freitag. Nachdem die Patientin einer Datenfreigabe zugestimmt hatte, forderte die KVBB die Ärztin am Mittwoch zu einer Stellungnahme auf. Dafür hat die Ärztin nun zwei Wochen Zeit.

"Wenn die Stellungnahme vorliegt, müssen wir entscheiden, welche Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden", sagte KVBB-Sprecher Ralf Herre der "Ärzte Zeitung".

Der Katalog reiche von einer Verwarnung bis zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro. "Berufs- und vertragsarztrechtlich ist es nicht möglich, Geld für die Terminvergabe an GKV-Patienten zu kassieren", sagte Herre. Bewahrheite sich der Fall in Cottbus, gerieten Berufskollegen automatisch in Verruf.

Der KVBB-Sprecher wies jedoch darauf hin, dass es in den vergangenen Jahren bei etwa 17 Millionen ambulanten Behandlungsfällen pro Jahr nur rund ein Dutzend vergleichbare Beschwerden gegeben habe.

Wann Ärzte Geld von GKV-Patienten nehmen dürfen, regelt Paragraf 18 Absatz 8 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä). Ärzte dürfen GKV-Patienten demnach nicht dazu überreden, Privatleistungen statt der GKV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Äußert der Patient jedoch selbst den Wunsch, auf eigene Kosten behandelt zu werden, kann der Arzt gemäß BMV-Ä einen Vertrag mit ihm abschließen, der dann aber die ganze Behandlungsleistung umfasst und nicht einen "Terminservice".

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