Medizinische Universität Lausitz
Cottbuser Unimedizin: Experten mahnen Konkretisierungen an
Nicht nur um die Rolle des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums im Zusammenhang mit der Neugründung der Brandenburger Unimedizin gibt es weiterhin Streit und Unklarheit, wie sich am Mittwoch zeigte.
Veröffentlicht:Potsdam. Bei der Neugründung der Universitätsmedizin in Cottbus sollten die Belange der Beschäftigten des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums und der künftigen Studierenden stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte im „Gesetz zur Einführung einer staatlichen Universitätsmedizin im Land Brandenburg“ die Krankenversorgung eine größere Bedeutung im Verhältnis zu Forschung und Lehre erhalten. Das forderten verschiedene Experten am Mittwoch während einer Anhörung zu dem Gesetz in einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Brandenburger Landtag.
„Die Bürgerinnen und Bürger und die Beschäftigten müssen sich mitgenommen fühlen“, sagte Susanne Gnädig von der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg. „Das kommt zu kurz.“ So werde aus dem Betriebsrat des kommunalen CTK künftig ein Personalrat mit reduzierten Kompetenzen. „Es bleibt aus unserer Sicht unklar, wer letztlich für den Sicherstellungsauftrag des Krankenhauses garantiert“, sagte die stellvertretende Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Wissenschaft der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Gisela Neunhöffer. Aus Sicht von Verdi müsse festgeschrieben werden, dass die Universität dem kommunalen Arbeitgeberverband beitritt und der TVÖD als Leittarifvertrag festgeschrieben wird. CTK-Direktor Sebastian Scholl warnte vor der Einführung von Teilen der Landeshaushaltsordnung für das künftige Krankenhaus. Wenn alle Beschaffungen ab 10.000 Euro künftig europaweit ausgeschrieben werden müssen, werde das Klinikum in vielen Dingen deutlich langsamer.
Der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft, Michael Jacob, hob hervor, dass das CTK auch in Zukunft eine „herausragende Rolle bei der Krankenversorgung“ spielen müsse. Die Krankenversorgung diene nicht nur der „Erfüllung von Forschung und Lehre“, wie es derzeit im Gesetz heiße. „Sie dient der Versorgung der Bevölkerung.“ Der Versorgungsaspekt müsse deswegen bei der Berufung von Professoren an die neue Universitätsmedizin eine Rolle spielen. „Das neue Uni-Klinikum wird nur erfolgreich sein können, wenn es sich seiner Verantwortung für die Krankenversorgung auch dauerhaft bewusst ist, und mit den Krankenhäusern der Region erfolgreich zusammenarbeitet.“
Gründungsbeauftragter übt sich in Widerspruch
Der Gründungsbeauftragte der Cottbuser Universitätsmedizin, Professor Eckhard Nagel, hob allerdings hervor, dass das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit festgelegt habe, dass die Krankenversorgung nicht über wissenschaftliche und Forschungsaspekte bestimmen könne.
Brandenburgs oppositionelle Linksfraktion kündigte allerdings bereits am Mittwoch an, dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen zu können. „Als Linksfraktion stehen wir hinter dem Ziel der Errichtung der Medizinischen Universität Lausitz“, sagte die Abgeordnete Isabelle Vandré. „Aber wenn das Gesetz so bleibt, werde ich ihm nicht zustimmen können.“ Die Mitbestimmungsrechte sowie die Rechte von Mitarbeitenden und Studierenden seien so nicht ausreichend. Gute Arbeitsbedingungen in der Medizinischen Universität Lausitz (MUL) werde es nur mit einer Tarifbindung geben. „Hauptziel bei der Errichtung der Medizinischen Universität Lausitz ist für uns die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten in der Lausitz und im gesamten Land“, sagte ihre Fraktionskollegin Anke Schwarzenberg. Der Gesetzentwurf sage jedoch nichts dazu, wie der Versorgungsbedarf abgedeckt werden soll. „Deshalb sind wir in großer Sorge um den Erhalt und die Sicherung der kleinen Krankenhausstandorte in Forst, Guben und Spremberg.“Hier fehle eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Gesetz.