E-Patientenakte
Das Ausland hängt uns ab
Der Vergleich von 20 europäischen Ländern zeigt: Deutschland liegt bei der Umsetzung der E-Patientenakte nur im Mittelfeld. Eine vergebe Chance?
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Strittiges Thema: Die E-Patientenakte.
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MÜNCHEN. Das deutsche Gesundheitswesen schafft es nicht, die vielen Potenziale zu heben, die eine elektronische Patientenakte (ePA) bietet. Gröhes E-Health-Gesetz ändert daran wenig, wie eine Studie des Instituts für Angewandte Versorgungsforschung (inav) im Auftrag der Stiftung Münch zeigt.
Im Vergleich mit 20 europäischen Ländern liegt die Bundesrepublik bei der Umsetzung der E-Patientenakte nur auf Platz 10. Die Spitzenplätze belegen Dänemark, Schweden, Finnland, Estland und die Slowakei.
Ampelsystem für Implementierungsstand
Die Studienautoren haben für den Vergleich eine European Score Card entwickelt, die in einem Ampelsystem den Stand der Implementierung abbildet. Am schlechtesten sieht es damit in Ländern wie Frankreich, Irland oder Italien aus.
Die Studienautoren haben aber auch einen internationalen Vergleich aufgestellt, um herauszufinden, an welchen Parametern gedreht werden muss, damit die Vernetzung der Leistungserbringer über die Patientenakte vorankommt. Für Deutschland identifizieren sie vier Problemfelder:
Zum einen fehle eine langfristige, nationale E-Health-Strategie, die in allen Ländern mit erfolgreicher ePA gegeben sei. Bei der Umsetzung müssten zudem pragmatische und modulare Ansätze im Vordergrund stehen.
Für den Aufbau flächendeckender Strukturen seien erhebliche Investitionen erforderlich.
Vorteile in Deutschland wenig im Fokus
Ein großes Manko hierzulande ist laut der Studie die Kommunikation in Richtung Leistungserbringer und Bürger. Denn die ePA ermögliche effizientere Arbeitsprozesse, durch die Ärzten und Pflegepersonal wieder mehr Zeit für die eigentliche Patientenversorgung bleibe.
Über Vorteile wird in Deutschland aber weniger als über den Datenschutz diskutiert. Mit dem man etwa in 20 Jahren ePA in Dänemark bislang kaum Probleme gehabt hätte.
Es müssten eindeutig die Grenzen erkannt werden, die die gegenwärtige Ausgestaltung der Selbstverwaltung aufweise. (reh)