Überblick und Tipps

Das alles ändert sich im neuen EBM

Die EBM-Reform ist beschlossen, ab Oktober gelten neue Regeln und Ziffern für die ärztliche Abrechnung. Was sich konkret ändert und worauf Ärzte achten sollten, erläutert Peter Schlüter in seiner Kolumne.

Von Peter Schlüter Veröffentlicht:
Bei einer lebensverändernden Erkrankung brauchen Patienten Zuwendung. Die dafür nötige Zeit wird nach neuem EBM bald auch vergütet.

Bei einer lebensverändernden Erkrankung brauchen Patienten Zuwendung. Die dafür nötige Zeit wird nach neuem EBM bald auch vergütet.

© JPC-PROD / fotolia.com

Am 27. Juni 2013 haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung im Bewertungsausschuss am Ende doch noch auf wichtige Änderungen im EBM geeinigt, besonders im Hausarzt-EBM.

PDF zum Download

Für Haus- und Kinderärzte Die neuen Gebührenordnungspositionen (Größe: 13,4 KB)

Die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft. Außerdem ändert sich im Oktober, wie berichtet, der Orientierungswert. Pro Punkt gibt es dann zehn Cent, was die Rechnung vereinfachen soll.

Im Gegenzug sinken allerdings die Punktzahlen je Leistung proportional, sodass die Erhöhung des Punktwerts kostenneutral bleibt. Der aktuelle Beschluss beinhaltet folgende wichtige Punkte:

Änderung der Alterseinteilung der Versichertenpauschale: Die Versichertenpauschale wird in Zukunft in fünf Altersgruppen mit jeweils unterschiedlicher Vergütung untergliedert (siehe Tabelle).

Achtung: Sie rechnen lediglich die Versichertenpauschale nach GO-Nr. 03000 bzw. 04000 (Kinderärzte) ab. Die Zuordnung zur Altersgruppe wird von Ihrer EDV automatisch vorgenommen. Dazu werden die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet.

Die neue Vorhaltepauschale: Zur Finanzierung von Praxisstrukturen, die zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendig sind, wird die Vorhaltepauschale (GO-Nr. 03040/04040) eingeführt.

Sie wird einmal im Behandlungsfall von Ihrer KV automatisch zugesetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie im Behandlungsfall ausschließlich den hausärztlichen Versorgungsauftrag wahrnehmen.

Beachten Sie: Werden in einem Behandlungsfall Leistungen abgerechnet, die nicht grundsätzlich zum hausärztlichen Versorgungsauftrag gehören, wird die Vorhaltepauschale nicht honoriert. Zu den neben der Vorhaltepauschale ausgeschlossenen Leistungen gehören unter anderem Akupunktur, Psychotherapie und Phlebologie.

Der Chronikerzuschlag: Der Chronikerzuschlag wird neu geordnet. Ab dem 1. Oktober wird es dafür zwei Gebührenordnungspositionen geben. Die erste (GO-Nr. 03220/04220) kann schon für den ersten Arzt-Patienten-Kontakt bei der Behandlung chronisch kranker Patienten berechnet werden.

Die zweite (GO-Nr. 03221/ 04221) ist bei zwei oder mehr Arzt-Patienten-Kontakten berechnungsfähig. Voraussetzung ist wieder, die Angabe des/der gesicherten Diagnose(n) der chronischen Erkrankung(en) gemäß ICD-10-GM.

Beachten Sie: Werden in einem Behandlungsfall Leistungen abgerechnet, die nicht grundsätzlich zum hausärztlichen Versorgungsauftrag gehören, wird der Chronikerzuschlag nicht honoriert (siehe Vorhaltepauschale).

Das hausärztliche Gespräch: Das hausärztliche Gespräch (GO-Nr. 03230/04320) wird wieder gesondert berechnungsfähig. Voraussetzung ist eine Gesprächsdauer von mindestens 10 Minuten und der Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung.

Es werden weitere neue Einzelleistungen in den EBM aufgenommen, für deren Finanzierung die Krankenkassen insgesamt 124 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Leistungen der geriatrischen Versorgung: Dazu wird die Gebührenordnungsposition des Geriatrischen Basisassessments nach GO-Nr. 03360 angepasst und die zusätzliche GO-Nr. 03362 zur Betreuung für Patienten eingeführt, die einen besonders aufwändigen Versorgungsbedarf haben.

Leistungen der Palliativversorgung: Es werden die GO-Nummern 03370/04370 bis 03373/03473 in den Kapiteln 3 und 4 des EBM eingeführt.

Sozialpädiatrische Leistungen: Für Kinder- und Jugendärzte wird für den zusätzlichen Aufwand bei der Betreuung von chronisch kranken und/oder behinderten Kindern die neue GO-Nr. 04355 aufgenommen.

Facharztpauschale: Um die fachärztliche Grundversorgung zu stärken, wird zum 1. Oktober die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) eingeführt. Diese wird einmal im Quartal vergütet.

Beachten Sie: Die Vergütung der PFG gilt nur für die Behandlungsfälle, bei denen der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt.

Das hausärztliche Gespräch

GO-Nr. 03230: Die Wiederaufnahme einer Gesprächsleistung in den EBM soll die sprechende Medizin aufwerten. Die Leistung ist mit 90 Punkten je vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer bewertet.

Abrechnungsvoraussetzungen: Das Gespräch muss im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung des Patienten stattfinden. Neben der Versichertenpauschalen 03000 oder 03010 ist eine Mindestkontaktzeit von 20 Minuten für die Berechnung des Gesprächs erforderlich.

Ausschluss: Die Gesprächsleistung ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 03370, 03372, 03373, 35100 und 35110 berechnungsfähig.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 05.07.201311:03 Uhr

Keine falsche Scham!

Schamhaft werden bei diesem neuen EBM-Gebühren-Karussell die Bewertungen in Euro und Cent weggelassen. Die Versichertenpauschalen für ein 3-Monats-Quartal, in fünf Altersgruppen aufgesplittet, betragen:
• 23,60 Euro für Kinder bis einschließlich vier Jahren
• 15 Euro für Patienten bis 18 Jahre
• 12,20 Euro für Erwachsene vom 19. bis 54. vollendeten Lebensjahr
• 15,70 für Patienten zwischen 55 und 75 Jahre
• 21,00 Euro für Ältere.

Alle hier zusätzlich genannten Leistungen müssen k o s t e n n e u t r a l von den Hausärzten durch E i n s p a r u n g e n an anderer Stelle r e f i n a n z i e r t werden. Denn von den GKV-Kassen großmäulig angebotene, zusätzliche 124 Millionen Euro sollen bei 72,8 Millionen GKV-Versicherten drei n e u e Leistungsbereiche finanzieren:
• Leistungen der geriatrischen Versorgung
• Leistungen der Palliativversorgung
• Sozialpädiatrische Leistungen
Das sind 1,70 Euro pro Person und Jahr!

Vgl. "Schätzlers Schafott:
Anmerkungen zum Hausarzt-EBM - Karnevalistische Bundesvereinigung
http://www.springermedizin.de/karnevalistische-bundesvereinigung/4539584.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken