Saarland
Datenschützerin dämmt Attest-Flut ein
Der Datenschutz hemmt den Wissensdurst von Ämtern und Ministerien. Im Saarland müssen Ärzte Tagesmüttern keine detaillierten Atteste mehr ausstellen.
Veröffentlicht:SAARBRÜCKEN. Erfolgserlebnis für Judith Thieser, saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz: Sowohl bei ärztlichen Attesten für Tagesmütter als auch beim Einschulungsfragebogen haben ihre Einwände zu einem sensibleren Umgang mit Gesundheitsangaben geführt.
In ihrem neuesten Tätigkeitsbericht 2013/2014 geht Thieser ausführlicher auf diese Fälle ein, auf die sie von Betroffenen aufmerksam gemacht worden sei. Danach müssen Tagesmütter dem Jugendamt nachweisen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, Kinder zu betreuen.
Auch die Familienangehörigen, die sich während der Betreuungszeiten im Haushalt aufhalten, brauchen ein ärztliches Attest. In diesem Formular sollte der Hausarzt umfassend über deren Gesundheitszustand Auskunft geben - von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder psychosomatische Störungen.
Informationsblatt klärt auf
Nach Angaben von Thieser konnte ihre Dienststelle in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern die Offenbarung derartiger Daten auf ein Mindestmaß beschränken. Die Ärzte erhalten künftig ein Informationsblatt, in dem erläutert wird, welche Erkrankungen einen Ausschlussgrund für die Pflegerlaubnis darstellen.
Dann bescheinigen sie ohne Angabe einer Diagnose, ob Bedenken bestehen oder nicht. Bei Bedenken kann der Betroffene dem Gesundheitsamt vorgestellt werden, das letztlich über eine Eignung entscheidet.
Das Gesundheitsamt ist auch bei der Einschulung gefragt: Dessen Ärzte müssen alle Kinder vorab untersuchen. Die Eltern sollten dazu bislang einen Fragebogen ausfüllen, der neben Gesundheitsfragen auch zahlreiche soziodemographische Fragen etwa nach Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulabschluss der Eltern enthielt.
Diese Fragen dürfen laut Thieser zwar gestellt werden, ihre Beantwortung müsse den Eltern jedoch freigestellt bleiben. Das Sozialministerium, heißt es, habe folgender Lösung zugestimmt: Es gibt nun zwei Fragebögen.
Der erste mit den Daten zur Anamnese von Kind und Familie wird personenbezogen gespeichert, der zweite mit den freiwilligen soziodemographischen Angaben wird anonymisiert.
In einem weiteren Fall griff die Datenschützerin mit einer Verfügung durch: Sie untersagte einem Apotheker während der Öffnungszeiten eine Videoüberwachung von Verkaufsraum und Betäubungsmittelschrank. Dagegen hat der Apotheker inzwischen Klage eingereicht. (kud)