Degressive Abschreibung muss gezwölftelt werden

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). Noch bis Ende 2010 können Ärzte die degressive Abschreibung nutzen. Auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Ultraschallgeräte oder auch Praxis- Pkw können dabei maximal 25 Prozent auf den jeweiligen Restwert abgeschrieben werden.

Aber: Die degressive Abschreibung ist keine Jahresabschreibung, sondern muss gezwölftelt werden. Wer beispielsweise jetzt einen Praxis-Pkw für 30.000 Euro kauft, kann 1/12 von 7500 Euro, also 625 Euro steuerlich geltend machen.

Im Tipp des Tages der "Ärzte Zeitung" vom 8. Dezember wurde versehentlich eine falsche Abschreibungssumme mitgeteilt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter