Medikationsplan

Der Patient redet mit

Die Vereinbarung zum Medikationsplan lässt noch einige Fragen offen. Klar ist aber jetzt schon, was der Medikationsplan nicht ist: ein Ersatz für die Dokumentation in der Patientenakte.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Ein Muster für den Medikationsplan. Ab drei Arzneimitteln haben Patienten ab Oktober Anspruch darauf.

Ein Muster für den Medikationsplan. Ab drei Arzneimitteln haben Patienten ab Oktober Anspruch darauf.

© ARMIN

NEU-ISENBURG. Beim ab Oktober geplanten Medikationsplan werden Patienten ein Mitspracherecht haben, wenn sie wollen, dass ein bestimmtes Medikament nicht erwähnt wird. Das zeigt die Vereinbarung zwischen KBV, Bundesärztekammer und Deutschem Apothekerverband zu Inhalt und Struktur des Plans, der am Montag veröffentlicht worden ist (wir berichteten).

Demnach kann der Arzt "davon absehen, Arzneimittel auf den Medikationsplan zu übernehmen, wenn der Patient es wünscht". Der Plan soll deshalb auch immer einen Hinweis tragen, dass Vollständigkeit und Aktualität nicht gewährleistet sind.

Ärzte sollten also auch dann, wenn ein Medikationsplan vorliegt, ihre Patienten fragen, ob die Angaben aktuell sind und alle eingenommenen Präparate umfassen. Der Plan ist kein Ersatz für die Dokumentation in der Patientenakte.

Anspruch auf einen Medikationsplan haben gesetzlich Versicherte, wenn sie drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden. In der Regel wird voraussichtlich der Hausarzt den Plan erstellen, Aktualisierungen können beim Facharzt, in der Klinik oder auf Wunsch des Patienten auch in der Apotheke erfolgen.

 Die Apothekensoftware muss allerdings erst später an die Anforderungen des Medikationsplans angepasst werden als die Arzt-EDV.

Offen lässt die Vereinbarung bislang, welche technischen Hilfsmittel Ärzte nutzen können, um einen Medikationsplan eines zugewiesenen Patienten zu erfassen oder ihn zu aktualisieren. Die technischen Spezifikationen, die in Anlage 3 der Vereinbarung stehen werden, kommen erst Ende Mai, wie die "Ärzte Zeitung" auf Anfrage erfahren hat. Angenommen wird, dass die Erfassung für die Praxis-EDV über einen Barcodeleser erfolgen kann.

Bereits geklärt ist, dass die Abgabe wirkstoffgleicher Arzneimittel in der Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen (Paragraf 129 SGB V) den Arzt nicht verpflichtet, den Medikationsplan zu ändern. Dadurch soll unnötiger Aufwand bei der Aktualisierung des Plans vermieden werden.

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 04.05.201612:45 Uhr

@Dr. Schätzler: die Bürokratie ist eine hochmaligne Krebsgeschwulst


deren einziges Interesse ist, sich selber zu ernähren und zu vergrößern. Das ist bei Politik, Kassen und Selbstverwaltung so.

Die einzigen, die theoretisch mal eine Chemotherapie machen könnten, sind leider die völlig entmachteten niedergelassenen Kassenärzte.

Man bedenke: es gibt in Deutschland (noch) ein absolut gut funktionierendes Krankenversicherungssystem, daß ganz ohne dutzende von kostenträchtigen Gremien und ohne bürokratischen Overkill und mit nur

EINEM EINZIGEN FORMULAR

auskommt, die

PKV

es geht also auch anders!

Dr. Thomas Georg Schätzler 04.05.201612:14 Uhr

Von wegen "Der Patient redet mit"!?

Nach dem abgebildeten Medikationsplan mit 7 verschiedenen Generika-Präparaten, einem hoffnungslos unterdosierten Antibiotikum (hoffentlich nicht bei einer Virusinfektion) und einem niemals doppelblind bzw. im "head-to-head" Vergleich geprüften Gelomyrtol mit unsinnig kostentreibender 3x2 Dosierung wirft dieser Mediplan Probleme auf, welche manche Patienten verstummen lassen.

Sieben Generika pro Quartal, morbiditäts- und leitliniengerecht bzw. evidenzbasiert für unsere GKV-Patienten verordnet, bedeuten je nach Marktlage bis zu a c h t u n d z w a n z i g verschiedene Verpackungen, Logos, Tabletten-Formen und -Farben, Herstellernamen oder Reimporte aus EU-Ländern in einem e i n z i g e n Behandlungsjahr.

Denn die Apotheken können und müssen i r g e n d e i n zu der Wirkstoffverordnung des Arztes halbwegs passendes Billig-Präparat heraussuchen, um ein fiktives Einsparpotenzial zu erreichen.

Zugleich muss dann aber auch der Medikationsplan bis zu 28-mal im Jahr um- und neugeschrieben werden, weil jedesmal ein anderer, geheimer Rabattvertrag greift bzw. die Hersteller gar nicht immer liefern können!

Auf der beratungs- und versorgungs-fernen pharmazeutischen Suche nach tagesaktuellen Medikamenten-Höchstrabatten ist dies nichts weiter als ein "Medikations-Destabilisations-Management" (MDM) mit erhöhten Arzneimittelrisiken durch Verringerung von Compliance und Adhärenz bei unseren Patientinnen und Patienten.

Medikamente bzw. deren Umverpackungen und die verwirrenden Medikationspläne landen reihenweise im Haus-Müll, werden vorsorglich nicht eingenommen oder müssen kostentreibend mehrfach verordnet werden.

Wie gut,dass die "Versorgungs-Experten" von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Deutschem Apothekerverband (DAV) darüber mit den versorgungsnahen Patienten und Ärzten gar nicht erst wirklich gesprochen haben?
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/rezepte/article/910475/medikationsplan-aerzte-apotheker-einigen.html?sh=3&h=1286029480

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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