Allgemeinmedizin

Die Gründe für Klagen gegen Ärzte

Bei medizinischen Schadensersatzansprüchen in der Primärversorgung geht es meist um Fehldiagnosen, zeigt eine Metaanalyse. Die Autoren warnen vor einem heuristischen Vorgehen bei der Diagnostik.

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Hin und wieder ein Fall fürs Gericht: Arzthaftungsfragen.

Hin und wieder ein Fall fürs Gericht: Arzthaftungsfragen.

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DUBLIN. Wenn ein Patient gegen seinen Arzt auf Schadensersatz klagt, ist das unangenehm, auch wenn solche Ansprüche keinesfalls immer gerechtfertigt sind und es in der Mehrheit der Fälle nicht zur Zahlung kommt.

Die Häufigkeit der tatsächlichen Behandlungsfehler lässt sich aus den Klagen nicht ablesen; dennoch können sie einen Hinweis auf mögliche Risikobereiche in der ärztlichen Praxis geben.

Dr. Emma Wallace vom Royal College of Surgeons in Dublin hat zusammen mit ihrem Team untersucht, wie oft und aus welchen Gründen in der Vergangenheit Schadensersatzklagen gegen Ärzte der Primärversorgung geführt wurden. Zur Auswertung kamen insgesamt 34 Studien, diese stammten aus den USA, aus Australien, Kanada und Frankreich.

Am häufigsten stießen die Forscher auf Klagen, die in Zusammenhang mit einer fehlerhaften oder verzögerten Diagnostik standen; dies war bei bis zu 63% der Fall (BMJ Open 2013; 3: e002929).

Die diagnostischen Versäumnisse, die den Ärzten am häufigsten angekreidet wurden, betrafen bei erwachsenen Patienten Krebs und Herzinfarkt, bei Kindern die Meningitis.

Mit bis zu 20% an zweiter Stelle rangierten Fehler im Zusammenhang mit der medikamentösen Therapie. Neben Verschreibungsfehlern listen die Autoren Fehler bei der Dosierung oder bei der Abgabe von Medikamenten auf, darüber hinaus kam es zu Forderungen wegen unerwünschter Nebenwirkungen.

Die insgesamt am häufigsten vertretenen Substanzen waren Steroide, Antibiotika, Antidepressiva und Antipsychotika.

Das Risiko eines Arztes, sich im Laufe seines Berufslebens eine Kunstfehlerklage einzuhandeln, lag in einer US-Studie mit knapp 5000 Hausärzten (family practitioners) bei 76%. Die jährliche Rate betrug 5,2%.

Dabei konnten Wallace et al. zeigen, dass die Zahl der Klagen gegen Hausärzte und andere Niedrig-Risiko-Fachgruppen in den USA mit den Jahren abgenommen hat. Letztlich führte auch nur jede dritte dieser Klagen tatsächlich zu einer Schadensersatzzahlung.

In Großbritannien und Australien mussten die Ärzte wesentlich weniger Schadensersatzansprüche fürchten, hier lag das Lebenszeitrisiko eines Prozesses nur bei 12 bzw. 21%.

Wie die Forscher betonen, lagen die Fehler oft nicht nur beim Arzt. Dennoch gebe es auf Arztseite einige Punkte, in denen Verbesserungsbedarf bestehe. Dazu gehört ein heuristisches Vorgehen bei der Diagnosestellung.

"Allgemeinärzte neigen dazu, offenkundige Symptome einer naheliegenden Diagnose zuzuschreiben", so Wallace und Kollegen. Zudem würde oft am ersten Eindruck festgehalten und eine einmal gestellte Verdachtsdiagnose zu wenig hinterfragt.

Bei der Verschreibung von Medikamenten machten sich unter anderem mangelnde Erfahrung, auch mit den einzelnen Substanzen, unzureichende Kenntnisse über den Patienten sowie Sprachbarrieren bemerkbar. Auch Zeitdruck und hohe Arbeitsbelastung trügen häufig zu Fehlern bei der Medikation bei.

Die Autoren warnen jedoch davor, aus Angst vor Klagen zu einer "defensiven Medizin" überzugehen. Dies führe zu einem Anstieg der diagnostischen Tests, der Überweisungen und nutzlosen Verschreibungen.

Damit würde man nicht nur den Patienten, sondern auch das Gesundheitssystem unnötig belasten. (EO)

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