Verband fordert
Digitale Leistungen in PKV-Regelkatalog aufnehmen
Der PKV-Verband schlägt eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, um ePA und DiGA regelhaft erstatten zu können.
Veröffentlicht:Köln. Wenn alle Krankenversicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA) und auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben sollen, müssen die Tarife der privaten Krankenversicherer (PKV) geändert werden.
„Um eine Versorgung aller Privatversicherter rechtlich nicht nur im Einzelfall abzusichern, ist es erforderlich, ePA und DiGA als Versicherungsleistungen auch in bestehende Krankenversicherungstarife einzubeziehen“, fordert der PKV-Verband in einer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz.
Zwar gibt es auch bei den Privaten schon eine Reihe von digitalen Leistungen und Services für die Kunden, aber es sind keine vertraglichen Regelleistungen. Nur tariflich verankerte Leistungen könnten kalkuliert und damit nachhaltig für sämtliche Versichertengruppen finanziert werden, betont der Verband. Er schlägt deshalb eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, und zwar nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegepflichtversicherung.
PKV macht sich für Gleichbehandlung stark
Seit Langem macht sich die PKV in puncto Digitalisierung für eine Gleichbehandlung mit den Krankenkassen stark. Dazu gehört, dass Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtet werden, auch Privatversicherte bei der Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu unterstützen.
Die PKV möchte mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Regelungen zum elektronischen Rezept und der digitalen Überweisung für Privatpatienten vereinbaren und in Vereinbarungen zu telemedizinischen Verfahren einbezogen werden. (iss)