Bundesgerichtshof
Urteil: Keine Beweiserleichterung für Krankenkassen bei Rückgriff auf Haftpflichtversicherer
Eine Haftpflichtversicherung muss der Krankenkasse nur die Ausgaben erstatten, die der Versicherte und Geschädigte auch selbst hätte geltend machen können, urteilen die Karlsruher Richter.