Gefälligkeitsatteste während der Corona-Pandemie ausgestellt?

Dresdner Ärztin wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse angeklagt

Einnahmen von etwa 17.000 Euro soll eine Dresdner Ärztin durch das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse generiert haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es um mehr als 300 Fälle.

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Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine Ärztin beim Landgericht Dresden wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse angeklagt. Der 67-Jährigen werde das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 182 Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in 167 Fällen zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Der Beschuldigten werde vorgeworfen, als in Sachsen ansässige Ärztin seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt werde, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien. Die Ausstellung der Atteste soll hierbei ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein. Die Angeklagte solle dadurch Einnahmen von etwa 17.000 Euro erzielt haben. Die Ärztin sei geringfügig vorbestraft. Sie habe zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. (sve)

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