Bundesgerichtshof

Durchgangsärzte sind neuerdings von der Haftung befreit

Für die Folgen eines Fehlers bei der Diagnose und auch der Erstversorgung durch einen D-Arzt haftet nicht der Arzt, sondern die Unfallversicherung. Das hat nun der Bundesgerichtshof klargestellt und damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

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