Bundesgerichtshof
Durchgangsärzte sind neuerdings von der Haftung befreit
Für die Folgen eines Fehlers bei der Diagnose und auch der Erstversorgung durch einen D-Arzt haftet nicht der Arzt, sondern die Unfallversicherung. Das hat nun der Bundesgerichtshof klargestellt und damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.