Zum Jahreswechsel
E-Card-Gegner befürchten Chaos in Praxen
HAMBURG. Das Aktionsbündnis "Stoppt die e-Card" befürchtet zum Jahreswechsel ein Chaos in Vertragsarztpraxen. Denn ab dem 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der GKV.
Darauf hatten sich die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Sollten Patienten ohne eGK zu Jahresbeginn nicht problemlos behandelt werden können, trügen Kassen und KBV die Verantwortung, mahnt Allgemeinärztin und Bündnissprecherin Dr. Silke Lüder.
Nach der Einigung von KBV, KZBV und GKV verliert die alte Karte allerdings unabhängig vom aufgedruckten Datum ohnehin ihre Gültigkeit zum 1. Januar 2015. (maw)