Praxis-EDV
E-Rezept: Hessens Ärztekammerchef fordert wegen der EDV-Probleme gesetzliche Verpflichtung der Hersteller
Es sei absurd, dass Arztpraxen, die jeden Monat erhebliche Servicepauschalen für die Wartung der PVS ausgeben müssten, auch noch für nicht verschuldete Probleme vom Gesetzgeber sanktioniert würden, so LÄKH-Präsident Dr. Edgar Pinkowski.
Veröffentlicht:Frankfurt/Berlin. Angesichts der auch nach der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Verpflichttung, E-Rezepte auszustellen, auftretenden Probleme in Praxen mit der EDV, sieht die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht. Nicht zuletzt bedeutet es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Praxen.
„Das Praxisverwaltungssystem – kurz PVS – gehört zur Grundausstattung jeder Arztpraxis und soll alle Abläufe digital abbilden. Da es dabei jedoch immer wieder zu Hard- und Software-bedingten Ausfällen kommt, muss der Gesetzgeber die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen endlich dazu verpflichten, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz des E-Rezepts zu schaffen“, fordert nun LÄKH-Präsident Dr. Edgar Pinkowski in einer Kammermitteilung von der Politik. Es sei absurd, dass Arztpraxen, die jeden Monat erhebliche Servicepauschalen für die Wartung der PVS ausgeben müssten, auch noch für nicht verschuldete Probleme vom Gesetzgeber sanktioniert würden.
Zugleich appelliert Pinkowski an die Praxisinhaberinnen und -inhaber, die Komfortsignatur des PVS zu nutzen. „Das E-Rezept wird erst durch die elektronische Signatur erstellt. Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Stapelsignatur verwenden und diese erst mittags oder abends erstellen, haben ihre Patienten bis dahin kein gültiges Rezept.“ Nicht selten komme es daher aktuell zu Fällen, in denen Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsuchten, dort aber noch kein Rezept abgerufen werden könne. „Die Komfortsignatur der PVS macht dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich“, verdeutlicht Pinkowski. (eb)