Palliativmedizin
EBM wird um acht neue Ziffern erweitert
In die ambulante palliativmedizinische Versorgung kommt Bewegung: Zum 1. Oktober tritt ein neues Unterkapitel im EBM in Kraft, das unter anderem die Rufbereitschaft und Hausbesuche aufwertet.
In die ambulante palliativmedizinische Versorgung kommt Bewegung: Zum 1. Oktober tritt ein neues Unterkapitel im EBM in Kraft, das unter anderem die Rufbereitschaft und Hausbesuche aufwertet.
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