E-Health-Gesetz

Einige Änderungen in letzter Minute

Veröffentlicht:

BERLIN. Im E-Health-Gesetz könnten kurz vor der Verabschiedung im Bundestag die Patienten nun doch noch eine stärkere Berücksichtigung finden. Das zeigen die insgesamt 13 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.

Neu ist unter anderem, dass die gematik eine elektronische Patientenakte bereitstellen soll, die bislang im Paragrafenwerk völlig fehlte.

Sie dient dazu, die Patientendaten sektorübergreifend anderen Leistungserbringern bereit zu stellen. In die E-Patientenakte werden Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, aber auch Medikationsplan und Notfalldaten übernommen.

Die Akte soll ab 2019 nutzbar sein. Außerdem sollen die Patienten ein elektronisches Patientenfach erhalten. Dort sollen sie eigene Daten, etwa aus einem Patiententagebuch, hinterlegen können - auch am heimischen PC. Bis Ende 2018 soll die Technik dafür stehen. (reh/af)

Lesen Sie Mittwoch in der "Ärzte Zeitung", welche zusätzlichen Fristen noch im Gesetz landen könnten.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Porträt zum Boys Day

Ein Mann als Hebamme: Kein Beruf nur für Frauen!

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!