E-Health-Gesetz
Einige Änderungen in letzter Minute
BERLIN. Im E-Health-Gesetz könnten kurz vor der Verabschiedung im Bundestag die Patienten nun doch noch eine stärkere Berücksichtigung finden. Das zeigen die insgesamt 13 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.
Neu ist unter anderem, dass die gematik eine elektronische Patientenakte bereitstellen soll, die bislang im Paragrafenwerk völlig fehlte.
Sie dient dazu, die Patientendaten sektorübergreifend anderen Leistungserbringern bereit zu stellen. In die E-Patientenakte werden Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, aber auch Medikationsplan und Notfalldaten übernommen.
Die Akte soll ab 2019 nutzbar sein. Außerdem sollen die Patienten ein elektronisches Patientenfach erhalten. Dort sollen sie eigene Daten, etwa aus einem Patiententagebuch, hinterlegen können - auch am heimischen PC. Bis Ende 2018 soll die Technik dafür stehen. (reh/af)
Lesen Sie Mittwoch in der "Ärzte Zeitung", welche zusätzlichen Fristen noch im Gesetz landen könnten.