Leitartikel zum hausärztlichen Gespräch
Entlastung bei den Zeitvorgaben
Die Zeitvorgaben beim hausärztlichen Gespräch sind gelockert worden. Das muss aber nicht das Ende der Debatte bedeuten, denn: Die Budgetierung bleibt bestehen.
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Beim hausärztlichen Gespräch müssen Ärzte die Uhr nicht mehr ganz so sehr im Blick behalten wie bisher, um bei den Plausizeiten nicht aufzufallen.
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Diese abrechnungstechnische Verbindung war Hausärzten lange ein Dorn im Auge: Wenn ein Patient zum ersten Mal im Quartal in die Praxis kam und der Hausarzt gleich ein ärztliches Gespräch mit ihm führte, bedeutete dies, dass die Zeit für den Arzt-Patienten-Kontakt mit mindestens 20 Minuten (je nach weiteren Leistungen) in die Plausizeiten einging, auch wenn der Kontakt vielleicht nur 13 Minuten gedauert hatte.
So lautete bisher die Bestimmung im EBM beim Ansatz der Versichertenpauschale (EBM-Nr. 03000) neben dem hausärztlichen Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung.
Analoge Regeln gab es für die Vertreterpauschale (Nr. 03010, mindestens 15 Minuten angerechnete Kontaktzeit), sowie für die entsprechenden pädiatrischen Leistungen (EBM-Nrn. 04000/04010 und 04230).
Verrenkungen bei der Kontaktfrequenz
Die Folge waren manche Verrenkungen in den Kontakten zwischen Arzt und Patient. So wurde häufig empfohlen, den ersten Arzt-Patienten-Kontakt möglichst kurz zu halten und ein nötiges ärztliches Gespräch erst beim zweiten Kontakt zu führen - also mehr Kontakte, um per saldo das Zeitbudget zu entlasten. Eigentlich widersinnig.
Das ist jetzt vom Tisch: Wie berichtet, ist die längere Mindestkontaktzeit nach den Beschlüssen des Bewertungsausschusses vom 18. Dezember rückwirkend zum 1. Oktober aufgehoben worden.
Wie KBV-Vize Regina Feldmann kurz vor Weihnachten im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" erläuterte, sei damit eine Kriminalisierung der Hausärzte verhindert worden.
Ein erforderliches Gespräch beim Erstkontakt könne nun geführt werden, ohne dass der Arzt befürchten muss, dass er beim Zeitbudget auffällig wird und deshalb in die Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt.
An mehreren Stellen wurde der EBM geändert
Um die Änderung sauber umzusetzen, musste der Bewertungsausschuss gleich an mehreren Schrauben drehen. Welche das waren, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text exklusiv in unserer App-Ausgabe vom 3.1.2014 weiterlesen.