Bundesregierung
Erhielten 900.000 Patienten verunreinigtes Valsartan?
Nach dem Rückruf mutmaßlich mit einem krebserregenden Stoff belasteter Valsartane werden nun erste Zahlen bekannt. Laut einer Zeitung schätzt die Bundesregierung, dass 900.000 Blutdruck-Patienten verunreinigte Chargen erwischt haben könnten.
Veröffentlicht:BERLIN. Bis zu 900.000 Patienten bundesweit könnten einem Zeitungsbericht zufolge allein im Vorjahr Chargen des Blutdruckmittels Valsartan eingenommen haben, die mit einer potenziell krebserregenden Substanz verunreinigt waren.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstag) vorlag.
Anfang Juli hatten Aufsichtsbehörden in Europa wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Vertriebsstopp und vorsorglichen Rückruf für Valsartan angeordnet. Auch die FDA in den USA zog nach.
Neun Millionen Packungen in 2017
2017 seien etwa neun Millionen Packungen Valsartan-haltiger Arzneimittel verordnet worden, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Sabine Weiss, laut "Tagesspiegel" mit.
"Da rund 40 Prozent der Chargen von dem Rückruf betroffen sind, könnten auf Grundlage der oben genannten Verordnungszahlen zirka 900.000 Patientinnen und Patienten betroffen sein."
Allerdings bestehe nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) "kein akutes Gesundheitsrisiko". Die Grünen im Bundestag kritisierten indes den Umgang der Behörden mit dem Thema: Die Aussage der EMA beruhige wenig, sagte die Pharmaexpertin der Fraktion, Kordula Schulz-Asche, der Zeitung.
Schließlich seien die Medikamente bereits seit sechs Jahren verunreinigt, und die Risiken einer langfristigen Einnahme könnten bislang nicht abgeschätzt werden.
Der Bremer Pharmakologe Gerd Glaeske forderte "ein intensiveres Netz von Kontrollen". Um Qualitätsmängeln vorzubeugen, müsse der Gesetzgeber von den Generika-Vertreibern verlässliche Produktprüfungen verlangen.
Krankenkassen könnten bei ihren Ausschreibungen jederzeit Kontrollnachweise und Zertifikate für Nachahmerprodukte zur Bedingung machen. (dpa)