Einmal mehr lebenslang
Ex-Pfleger Niels H. wegen 85-fachen Mordes verurteilt
Die Mordserie dürfte die größte der Nachkriegsgeschichte in Deutschland sein: Ex-Pfleger Niels H. ist erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Landgericht sah es als erwiesen an, dass er weitere 85 Menschen ermordet hat.
Veröffentlicht:OLDENBURG. Das Landgericht Oldenburg hat den Serienmörder und Ex-Pfleger Niels H. wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich stellte die Kammer am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt.
Die Taten sprengten jegliche Grenzen, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann.
H. war wegen 100 Morden angeklagt. In 15 Fällen sprach das Gericht somit den Angeklagten frei. H. hatte 43 Taten gestanden.
Mit dem Urteil ging nach rund sieben Monaten ein Prozess zu Ende, der im In- und auch im Ausland viel Beachtung fand.
H., der unter anderem wegen zweifachen Mordes an Patienten schon 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt.
Dabei brachte er in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen Patienten mit verschiedenen Substanzen in lebensbedrohliche Lagen, um bei der notwendigen Reanimierung Lob von seinen Kollegen zu bekommen. Viele Patienten überlebten das nicht.
Anzeichen von Störungen
Ein Gutachter hatte dem Ex-Pfleger Schuldfähigkeit attestiert, zugleich aber auffällige Persönlichkeitsstörungen festgestellt. H. zeige Anzeichen von Störungen, diese seien aber nicht so ausgeprägt wie bei psychisch Kranken.
H. fehle es an Scham, Schuld, Reue und Empathie, hatte der psychiatrische Gutachter Profesor Henning Saß Ende April gesagt.
H. entschuldigt sich
Am Mittwoch hatte sich H. in seinem letzten Wort bei den Angehörigen seiner Opfer entschuldigt. Er sprach von Reue und Scham. Es sei ihm während des Prozesses klar geworden, wie viel unendliches Leid er durch seine „schrecklichen Taten“ verursacht habe.
Die Verteidigung hatte in 55 Fällen auf Mord plädiert, in 14 auf versuchten Mord und in 31 Fällen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen 97 Morde als erwiesen an. Nur in drei Fällen fehle es an hinreichenden Beweisen. (dpa)
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