Kommentar zum Honorar

Extrabudgetäres zählt auch

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Auch nach der erstaunlich raschen Honorareinigung zwischen Ärzten und Krankenkassen bleibt die Einkommensentwicklung für Vertragsärzte im kommenden Jahr eine Wundertüte. Das Plus von 1,52 Prozent auf den Orientierungswert – nach 1,58 Prozent im Vorjahr – ist sicher nicht die Welt. Das gilt etwa im Vergleich zu den tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen für 2020: Im Öffentlichen Dienst beispielsweise gibt es zum 1. Januar 3,2 Prozent mehr.

Doch sollte darüber nicht vergessen werden, dass das Arzteinkommen eben nicht nur am Punktwert hängt, sondern auch an anderen Determinanten, zum Beispiel neue ärztliche Leistungen wie der Zuschlag zur Versichertenpauschale für Videosprechstunden ab Oktober. Oder die neuen Hausarzt-Vermittlungsfälle schon ab nächster Woche.

Die ganz große Unbekannte bleibt das extrabudgetäre Honorar. Wohlweislich haben KBV und Kassen in diesem Jahr keine Hausnummer zur vermuteten Erhöhung der außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlten Leistungen genannt. Die Auswirkungen des TSVG mit der Ausdeckelung vieler Behandlungsfälle – und ihrer unübersichtlichen Bereinigung – sind überhaupt nicht abschätzbar.

Wenn Ärzte auf das Angebot der Politik reagieren und Patienten diese Leistungen nachfragen, könnte das Honorarplus Ende 2020 deutlich höher ausfallen als 1,52 Prozent.

Lesen Sie dazu auch: Einigung: Gut eine halbe Milliarde Euro mehr Honorar

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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Kommentare
Dr. Cornelia Karopka 27.08.201908:19 Uhr

Gehälter der MFA

Da die Gehälter der MFA auch im nächsten Jahr um 2% steigen, werden die von Herrn Schätzer ausgerechneten durchschnittlichen Erhöhungen von 266 Euro pro Monat bei drei angestellten MFA schon mal mindestens halbiert.
Dazu kommt die ständige Steigerung der Stromkosten, Verbrauchsmaterialien... es ist maximal eine Nullnummer, die bei dieser Steigerung rauskommt.
Man wundert sich, warum sich viele junge Kollegen nicht niederlassen wollen- ich wundere mich nicht.

Dr. Thomas Georg Schätzler 26.08.201911:58 Uhr

Sehr geehrter Herr Gerlof,

selbst auf die Gefahr hin, dass ich Ihnen mit meiner "Besserwisserei" auf den Wecker gehe:
Vertragsärztliche Arzthonorare sind grundsätzlich immer Umsatz-Honorare und von daher nie mit Brutto-Lohnerhöhungen vergleichbar. Laut KBV nehmen 172.647 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. 553 Millionen Behandlungsfälle gibt es pro Jahr in den Praxen.
https://www.kbv.de › html › zahlen

Dies bedeutet bei einem rein rechnerischen Plus von 565 Millionen Euro eine Honorar-Umsatzsteigerung von 3.273 € pro vertragsärztliche Versorger in 2020. 553 Millionen Behandlungsfälle werden mit gerade mal 1 € Umsatzplus alimentiert.
Dazu fällt mir nur noch die Frage ein: "Haste mal ''nen Euro?"

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

R. Mortag 26.08.201906:23 Uhr

Honorarsteigerung wo

leider hat der Autor das System nicht verstanden. Die extrabudgetär angepriesenen Leistungen sind keine wirklichen, da durch Zuwachs dieser die Grundleistungen abgewertwertet werden - also rechte Tasche rein linke Tasche raus. so veräppelt man die Kollegen die sich ehrlich mühen.

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