Betriebsprüfung
FG Münster: Klinik-Fahrservice für Patienten unterliegt nicht der Gewerbesteuer
Der Transport von Patienten zur Klinik und zurück nach Hause steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Erträgen aus dem Klinikbetrieb und ist somit gewerbesteuerfrei, so das Finanzgericht Münster. Auch die Unterbringung von Begleitpersonen bleibe gewerbesteuerfrei, wenn diese nachweisbar einen medizinischen Nutzen für die Versorgung oder Genesung der Patienten haben.