Abrechnung

Fachärztin muss verfügbar sein

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KASSEL. Krankenhäuser können eine geriatrische Komplexbehandlung nur abrechnen, wenn hierfür "ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung" verfügbar ist.

Ist die einzige entsprechend qualifizierte Ärztin zeitweise nicht anwesend, muss die Krankenkasse die Leistung nicht voll vergüten, urteilte das Bundessozialgericht.

Es wies damit ein Krankenhaus in Sachsen-Anhalt ab. Für die Behandlung eines 77 Jahre alten Mannes hatte es bei der AOK Sachsen-Anhalt eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung nach dem Operationen- und Prozeduren-Schlüssel 8 550.1 abgerechnet.

Die AOK bezahlte statt der angeforderten 5723 Euro nur 3095 Euro. Das Krankenhaus verfüge nur über eine Ärztin mit der Zusatzbezeichnung "Klinische Geriatrie".

Diese sei ohne Vertretung an mehreren Behandlungstagen nicht anwesend gewesen und habe auch an einer der Teambesprechungen nicht teilgenommen.

Das BSG gab der Kasse nun Recht. Der Operationen- und Prozeduren-Schlüssel mache hier Anforderungen über den üblichen Facharztstandard hinaus.

Unter anderem sei eine durchgehende fachärztliche Behandlungsleitung erforderlich. Diese sei hier nicht gewährleistet gewesen. (mwo)

Az.: B 1 KR 4/15 R

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