Berufsunfähigkeitsversicherung
Urteil: Falsche Gesundheitsangaben kosten auch nach Anfechtungsrecht den Versicherungsschutz
Falsche Gesundheitsangaben und sittenwidriges Verhalten: Ein Ex-Polizist hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hat nun das OLG Braunschweig bestätigt. Auch, wenn die Anfechtungsfrist der Versicherung eigentlich schon abgelaufen ist.