Ärzte kontra Fiskus
Finanzgericht Köln: Tests und Abstriche sind keine gewerbliche Tätigkeit
Einkünfte aus einem Corona-Testzentrum unterliegen – trotz fließbandähnlichen Abstrich-Betriebs – nicht der Gewerbesteuer.
Einkünfte aus einem Corona-Testzentrum unterliegen – trotz fließbandähnlichen Abstrich-Betriebs – nicht der Gewerbesteuer.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!