Fiskus akzeptiert Freibetrag für Pendlerpauschale
NEU-ISENBURG (bü). Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Medizinische Fachangestellte den Freibetrag für die Pendlerpauschale auch dann auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, wenn sie weniger als 20 Kilometer Wegstrecke bis in die Praxis haben. Ob sich das lohnt, ist allerdings fraglich.