Prävention
Fitnessstudios setzen weiter auf Kassenkurse
Die Fitnessbranche profitiert dieses Jahr weiter vom Präventionsgesetz. Auch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement tun sich noch viele Chancen für die Studios auf, prognostiziert der Arbeitgeberverband in seinen Trends für 2017.
Veröffentlicht:HAMBURG. Der Trend hin zu einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ist ungebrochen stark und hat in den vergangenen Jahren bereits eine starke Dynamik entwickelt. Daher spricht aus Sicht des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) vieles dafür, dass auch die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die ein BGM aufsetzen möchten, 2017 sprunghaft ansteigt. Der DSSV zählt das BGM in KMU zu einen seiner zehn Fitness-Trendprognosen für das laufende Jahr. Die Ziele eines BGM reichen von der Unterstützung der Beschäftigten hinsichtlich der Ausübung gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen über die Gestaltung von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen bis hin zum Demografie- und Fehlzeitenmanagement.
Kooperationschancen für Ärzte
Da die KMU selbst nicht immer über die Mittel verfügen, das eigene Personal für den Bereich BGM zu qualifizieren, sondern auf externe Berater und Dienstleister zurückgreifen, ergibt sich für die Fitness-Studios eine neue Zielgruppe, wie der DSSV betont. Mit einem umfassenden Angebot – beispielsweise im Bereich Firmenfitness, – ließen sich Kooperationen mit regionalen KMU realisieren und für die Studios neue Einnahmequelle generieren. In den kommenden fünf Jahren könnten ein Viertel der Einnahmen der Fitness-Studios aus diesem Umfeld stammen, lautet die Prognose.
Wie der DSSV bereits in seinen Trend-Prognosen für 2015 konstatierte, werden Ärzte zunehmend interessant als Kooperationspartner für Fitnessstudios, da diese so zum Beispiel vermehrt ärztlich unterstützte Angebote offerieren könnten. Schließlich werde kundenseitig auch immer mehr Wert auf die Professionalität der Studiomitarbeiter gelegt, so der DSSV.
Finanzielle Unterstützung kommt an
Weiter anhalten wird die Nachfrage nach zertifizierten Präventionskursen gemäß Paragraf 20 SGB V. Die Grundlage dafür hat das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz geschaffen, im Zuge dessen sich die Ausgabenrichtwerte der Krankenkassen im Bereich Prävention auf insgesamt sieben Euro mehr als verdoppelt haben. Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten bis zu 80 Prozent der Kosten für Präventionskurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert worden sind. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit einer regelmäßigen Ausübung von gesundheitsförderlicher körperlicher Aktivität, da sie dabei finanziell unterstützt werden, so die Beobachtung des DSSV.
In puncto Technisierung und Digitalisierung können Wearables & Co unterstützend zur Arbeit der Trainer und Studioleiter eingesetzt werden, so der DSSV. Die Arbeit eines qualifizierten Trainers werde aber nie umfänglich ersetzt werden, heißt es.