Thromboserisiko

Frau verliert Klage gegen Yasminelle®-Hersteller Bayer

Statt der Verhütungspille waren wohl Langstreckenflüge für ihre Thrombose ursächlich: Die Schadenersatzklage einer Frau gegen Bayer ging mangels schlüssiger Beweise verloren.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Eine Klage gegen den Bayer-Konzern wegen angeblicher Nebenwirkungen seiner Verhütungspille Yasminelle® ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies am Freitag die Berufung der Klägerin ab. Sie habe nicht nachweisen können, dass die Pille die Ursache für die von ihr erlittene Thromboembolie war. Ob das Thromboserisiko der Pille unvertretbar hoch ist, prüfte das OLG nicht.

Zur Begründung verwies das OLG auf die Aussagen medizinischer Sachverständiger, wonach 40 Prozent aller Thrombosen idiopathisch, d. h. ohne derzeit erkennbare Ursache, auftreten. „Es lässt sich daher nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass die Klägerin keine Thromboembolie erlitten hätte, wenn man die Einnahme des Verhütungsmittels hinwegdenkt.“

Auf eine gesetzliche „Ursächlichkeitsvermutung“ könne sich die Klägerin nicht berufen. Das Arzneimittelgesetz nehme hier Fälle aus, in denen auch andere Ursachen infrage kommen. Genau dies sei hier der Fall. Die Frau habe drei Wochen zuvor Langstreckenflüge unternommen.

Nach Aussage der Sachverständigen sei dieser Zeitablauf „klassisch für eine Reisethrombose“. Alle denkbaren Entstehungsorte seien hier mit einer Reisethrombose vereinbar. Zudem habe die Frau eine angeborene Venenanomalie. Die komme zwar nicht als Ursache in Betracht, erhöhe aber das Risiko bei Langstreckenflügen.

Aus diesen Gründen wies das OLG die Klage ab. Daher sei nicht mehr zu prüfen gewesen, ob das Thromboserisiko der Verhütungspille „über das nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbare Maß hinausgeht“, betonten die Karlsruher Richter.

Revision ließ das OLG nicht zu. Hiergegen kann die Klägerin aber noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Suche nach Evidenzkriterien

IQWiG präsentiert Endpunkte für therapeutische Wundprodukte

Hanfanbau

Bundesweit erst 83 Cannabis-Clubs am Start

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Prof. Dr. Zitzmann ist Oberarzt in der Andrologie am Uniklinikum Münster und Experte für die Behandlung von Testosteronmangel.

© Porträt: Wilfried Gerharz | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Testosteronmangel erkennen und behandeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Besins Healthcare Germany GmbH, Berlin
Wann Radiojod, wann Operation bei M. Basedow?

© [M] Feldkamp; Luster; Lorenz, Sanofi-Aventis

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wann Radiojod, wann Operation bei M. Basedow?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
So wird die Diagnose medulläres Schilddrüsen-Karzinom gesichert

© [M] Feldkamp; Luster; Lorenz, Sanofi-Aventis

„ÄrzteTag extra“-Podcast

So wird die Diagnose medulläres Schilddrüsen-Karzinom gesichert

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

New Work-Modelle

Homeoffice für Ärzte – so klappt das!

Lesetipps
Eine Frau sitzt im Bett und hält die Hände vor das Gesicht.

© beeboys / stock.adone.com

Daten aus Deutschland

Post-COVID: Nach zwei Jahren meist noch persistierende Symptome

Junge sitzt mit angewinkeltem Fuß auf dem Boden und hat Spielzeug in der Hand.

© Minkov M et al. (creative commons 4.0)

Kasuistik

Was ist der „Lego-Spieler-Fuß“?