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Freistellungsauftrag gilt auch 2009

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Ab Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Für Sparer heißt das, Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert. Doch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge stirbt laut der Direktbank ING-DiBa damit nicht.

Der bisherige Betrag, der zusammen mit der Werbungskostenpauschale 801 Euro je Sparer ausmache, werde nur umgewandelt. Künftig nennt er sich Sparerpauschbetrag. Dabei ändert sich die Höhe des Freibetrags nicht. Sparer müssen also nicht unbedingt tätig werden, bestehende Freistellungsaufträge bleiben gültig.

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