Gehört indirekte und passive Sterbehilfe ins Strafgesetzbuch ?
BERLIN (hak). Hilft es Ärzten und Patienten, wenn im Strafgesetzbuch steht, daß passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt ist? Kirchen, CDU und Hospiz Stiftung bezweifeln das. Sie halten entsprechende Vorschläge der vom Justizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" für eine gefährliche Aufweichung des Lebensschutzes.