Haftpflichtversicherer
Gutachter sehen "ungute Entwicklung"
Das neue Statut zur Begutachtung von Behandlungsfehlern trägt zur Effizienz bei, so die Ärztekammer Nordrhein. Sorgen bereiten Haftpflichtversicherer.
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Behandlungsfehler ja oder nein? Die Gutachterkommission entscheidet.
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DÜSSELDORF. Der Vorsitzende der Gutachterkommission (GAK) für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) warnt vor einer "unguten Entwicklung" aufseiten der Haftpflichtversicherer.
"Bei uns schleicht sich der Verdacht ein, dass die Versicherer bewusst Verfahren widersprechen, weil sie Kosten sparen wollen", sagte Johannes Riedel bei der ÄKNo-Kammerversammlung in Düsseldorf.
Die Gutachter hätten Verständnis, wenn die Unternehmen aus nachvollziehbaren Gründen Verfahren ablehnen. Das kann der Fall sein, wenn sie davon ausgehen, dass die Kommission die Sachlage sowieso nicht klären kann. "Aber wenn es ohne nähere Begründung geschieht, ist das nicht befriedigend", betonte er.
Im Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 gab es bei der GAK insgesamt 162 Verfahren, bei denen die von einem Behandlungsfehlervorwurf betroffenen Ärzte der Teilnahme widersprochen hatten. Das entspricht einem Anteil von rund 7 Prozent. Hintergrund war meist eine entsprechende Weisung des Haftpflichtversicherers.
Die nordrheinische Kommission ist die einzige im Bundesgebiet, die auch ohne Beteiligung der Ärzte Behandlungsfehlervorwürfe prüft, wenn die Patienten das wünschen. Das ist bei der Mehrheit der Fall.
Weiter Blick auf einseitige Verfahren
Die GAK praktiziert dieses Vorgehen seit fünf Jahren. Für den Zeitraum September 2011 und Dezember 2013 hat sie eine Auswertung der Verfahren ohne ärztliche Beteiligung erstellt. Betroffen waren 104 Verfahren, 67 Patientinnen und Patienten haben sich an der Evaluation beteiligt.
Wegen der geringen Zahl seien die Ergebnisse nicht repräsentativ, betonte Riedel. "Aus den Rückläufen können wir ableiten, dass es auch in diesen Verfahren überwiegend zur Befriedung der Streitverhältnisse gekommen ist", berichtete der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Köln.
Die Antragsteller hätten in der Regel von einer weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche abgesehen. "Wir werden das Thema einseitige Verfahren weiter beobachten müssen."
Verfahrensdauer im Schnitt elf Monate
Von Oktober 2015 bis September 2016 gingen 2183 Begutachtungsanträge bei der GAK ein, das waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Gesamterledigungen erhöhte sich um 12,8 Prozent auf 2385 – was die Gutachter auf das neue Statut zurückführen. Die Zahl der noch zu erledigenden Anträge sank von 1790 auf 1588. "Das ist ein Beleg dafür, dass das neue Verfahren zeitlich effektiver ist", ist Riedel überzeugt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug elf Monate. In einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen komme es zu vermeidbaren Verzögerungen, heißt es im aktuellen Bericht der GAK – "vor allem dadurch, dass Ärzte als Antragsgegner stets gehalten sind, die Unterlagen über den zuständigen Haftpflichtversicherer, Versicherungsmakler und/oder die Krankenhausverwaltung vorzulegen".
"Die Gutachterkommission ist in solchen Fällen dazu übergegangen, die zügige Vorlage der von ihr benötigten Unterlagen frühzeitig möglichst unmittelbar bei dem zuständigen Haftpflichtversicherer oder Versicherungsmakler anzumahnen", führt der Bericht aus. In 29,9 Prozent aller Verfahren erkannten die Gutachter im Berichtszeitraum einen Behandlungsfehler.
Im Jahr zuvor waren es 29,1 Prozent gewesen. Der langjährige Durchschnitt der festgestellten Behandlungsfehler beträgt in Nordrhein 31,71 Prozent.