Vernetzung
Handhabung von Fallakten erleichtert
BERLIN. Die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Gesundheitsdaten der elektronischen Fallakte 2.0 (EFA 2.0) wird mit einer neuen Spezifikation für Patienten und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen vereinfacht.
Die Spezifikation ist vom Verein Elektronische Fallakte, dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und IHE Deutschland erarbeitet worden. Sie ermöglicht eine Rechtevergabe auf digitaler Basis. Präsentiert wird die Spezifikation auf der conhIT in Berlin.
Die elektronische Fallakte erlaubt eine einrichtungsübergreifende Kommunikation zu gemeinsam behandelten Patienten. Die Erweiterung vereinfacht und optimiert den administrativen Ablauf, denn Zugriffe auf elektronische Aktensysteme werden zukünftig elektronisch geregelt und müssen nicht mehr aufwändig per Hand administriert werden.
Künftig wird die Patientenzustimmung direkt im Krankenhausinformationssystem oder Praxissystem erfasst und an das Fallaktensystem übermittelt, welches die Zugriffsberechtigungen automatisch steuert.
Die Spezifikation und deren praktische Umsetzung im Rahmen von EFA 2.0 erfüllen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen und sind nicht allein auf EFA 2.0 beschränkt: Alle Anbieter von E-Health-Anwendungen, die auf der Suche nach einer medienbruchfreien Ableitung von Berechtigungen aus Patientenzustimmungen sind, können sich der neuen Spezifikation bedienen.
Die elektronische Patientenzustimmung basiert auf internationalen Standards von HL7 und OASIS und ist auf die Integration in IHE-konforme Infrastrukturen zugeschnitten. EFA-Verein, IHE Deutschland und bvitg beabsichtigen, die Spezifikation gemeinsam mit weiteren europäischen Partnern als neues Profil in IHE einzubringen und damit die Nutzung von IHE Profilen im europäischen Markt weiter zu vereinfachen. (ger)