OLG Celle
Haupthahn muss im Praxisurlaub nicht immer abgedreht werden
Das Oberlandesgericht Celle hatte über eine nach dem Praxisurlaub überflutete Zahnarztpraxis zu urteilen. Für Handwerkerpfusch hafte das Installationsunternehmen alleine, zumindest bei festen Rohrverbindungen, so die Richter.