Digitale Pflege
Hersteller nehmen sich DiPA-Pläne zur Brust
Schon Mitte des Jahres könnten Digitale Pflegeanwendungen in die Erstattung kommen. Hersteller fordern nun „bürokratiearme Prozesse“.
Veröffentlicht:Berlin. Mit dem im Januar beschlossenen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung bringen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten. In einem Positionspapier haben sich am Montag erstmals die Hersteller zu den Plänen geäußert.
In dem Papier kritisiert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) unter anderem das Antrags- und Verordnungsverfahren für die digitalen Pflegeanwendungen. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit regelhaft eine quartalsweise Neu-Beantragung einer DiPA vor. Laut SVDGV schränke das „die Möglichkeiten einer nachhaltigen Versorgung unnötig ein“. Der Verband empfindet es insbesondere bei Indikationen, die eine längerfristige DiPA-Nutzung vorsehen, „sinnvoll“, die Verordnungsdauer über die vorgesehenen 90 Tage hinaus zu verlängern.
Kritik an „künstlicher Konkurrenz“
Der SVDGV kritisiert außerdem die pauschale Gesamtvergütung für DiPA und pflegerische Leistung. Die liegt laut Gesetzentwurf bei maximal 50 Euro im Monat. Der Herstellerverband schreibt dazu: „Unter Berücksichtigung einer im Bundesdurchschnitt gängigen Vergütung einer pflegerischen Fachkraft von etwa 40-50 Euro pro Stunde, entfällt bei dieser Regelung auf die DiPA lediglich ein Betrag in Höhe weniger Euro oder gar Cent. Dies steht in einem Widerspruch zu den hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit.“
Der SVDGV fordert daher, die Vergütung digitaler Pflegeanwendungen für jede DiPA „separat und unabhängig von der pflegerischen Leistung vorzunehmen“. Dann würde auch keine „künstliche Konkurrenz“ zwischen DiPA und pflegerischer Leistung riskiert.
Weniger Bürokratie, mehr Transparenz
Eine weitere Forderung des Verbands lautet, DiPA auch für die stationäre Pflege zugänglich zu machen. Laut DVPMG sind sie derzeit nur für den Einsatz im ambulanten Bereich und in der häuslichen Pflege vorgesehen. „Digitale Innovationen, die beispielsweise der Erhaltung der Mobilität dienen oder bei Erkrankungen wie Demenz unterstützen, bleiben damit rund 900.000 Menschen vorenthalten“, so der SVDGV in seinem Positionspapier. Gerade in stationären Pflegeeinrichtungen bestehe „ein ebenso großer Bedarf für vergleichbare Unterstützung.
Weiter fordert der Verband, die Prozesse für DiPA-Hersteller zu vereinfachen. Das sollte unter anderem für Hersteller gelten, deren Anwendungen als Digitale Gesundheitsanwendung oder Pflegeanwendung genutzt werden könnten. Hier bedürfe es „bürokratiearmer Prozesse“, um Hersteller nicht durch doppelte Antragsverfahren und Evidenznachweise „unnötig mehrfach zu belasten“.
Außerdem sollte der Gesetzgeber geplante Anforderungen an Hersteller „frühzeitig offenlegen“. Im Gegensatz zu DiGA haben DiPA keine Möglichkeit zur Zulassung auf Erprobung. „Wenn digitale Innovationen künftig pflegebedürftige Personen, Pflegefachkräfte und Angehörige unterstützen und entlasten sollen, bedarf es nun transparenter Prozesse und fairer Konzepte, die diesen Produkten den Weg in die Versorgung ermöglichen“, so der SVDGV abschließend in seinem Positionspapier.