Tipps für die Abrechnung
Heuschnupfenzeit: Diese Ziffern bringen Honorar
Beim Heuschnupfen gestaltet sich nicht nur die Therapie als Herausforderung. Auch bei der Abrechnung müssen Ärzte sehr genau hinschauen.
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Mit den Pollen steigt die Zahl der Heuschnupfen-Patienten.
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Die Rhinitis allergica bietet diagnostisch wie auch therapeutisch ein komplexes Abrechnungsfeld. Für Praxischefs ist es daher wichtig, die verschiedenen Leistungspositionen aus EBM und GOÄ zu kennen, damit sie ihre Leistungen auch in das entsprechende Honorar umsetzen können.
Heuschnupfen als allergische Reaktion auf Pollen stellt gerade im Frühjahr und Frühsommer ein fast alltägliches Praxisproblem dar.
Die allergische Rhinitis als solches ist definiert als eine vom Frühjahr bis zum Herbst in Form des sogenannten Heuschnupfens (Pollinosis) auftretende wässrige Rhinitis.
Diese kann auch ganzjährig (perennial) auftreten und ist verbunden mit einer Behinderung der Nasenatmung, Niesreiz und Konjunktivitis wechselnder Ausprägung. Zum Teil tritt sie auch in Kombination mit einem allergischen Asthma bronchiale auf.
Für einige Menschen beginnt die Plage mit dem Heuschnupfen schon früh im Januar mit den ersten Frühblühern, bei anderen tritt sie erst mit den blühenden Gräsern im Mai auf.
Die Ursache ist eine Atopie gegenüber Pollen (saisonale Rhinitis allergica) oder anderen inhalativen Allergenen wie etwa Hausstaubmilben, Bettfedern, Schimmelpilzen, Tierhaaren oder auch Nahrungsmitteln (ganzjährige Rhinitis allergica).
Abgrenzung zum allergischen Asthma
Wichtige diagnostische Grundlage bei der Verdachtsdiagnose Heuschnupfen ist die gezielte Anamnese. Sie umfasst die Beschwerdedauer, Begleitumstände (zum Beispiel Jahreszeit, Tageszeit, Aufenthaltsort), Begleitsymptome (etwa Husten, Auswurf, Juckreiz, Hauterscheinungen, Augenbrennen), früheres Auftreten und die Familienanamnese.
Die Inspektion von Nase, Rachen, Ohren, Konjunktiven und Haut, sowie die Untersuchung der Lungen einschließlich gegebenenfalls der Lungenfunktion helfen diagnostisch oft schon weiter, bevor mittels spezieller Testungen nach der Ursache gesucht wird.
Wichtige Anamnesefragen sind Fragen nach:
- saisonalem Auftreten (Pollensensibilisierung)
- Intensivierung in der Nacht (Hausstaubmilben, Bettfedern)
- Beschwerdebesserung durch Ortswechsel/Klimawechsel
- Haustieren, Zimmerpflanzen
- Waschmitteln, Kosmetika, Medikamenten
- den Ernährungsgewohnheiten
Die durchzuführende Diagnostik dient vor allem der differenzialdiagnostischen Abgrenzung des Heuschnupfens bzw. allergischen Asthmas als saisonale Erkrankung, gegenüber der chronischen allergischen Rhinitis, der medikamentös bedingten Rhinitis und einem chronischen bzw. nicht allergischen Asthma.
Abgerechnet werden Anamnese und Diagnostik gemeinsam (siehe Tabelle "Für den Prick-Test gibt es ..."): Da gibt es zunächst die Versichertenpauschale im EBM oder die Beratungsziffer 1 in der GOÄ.
Zusätzlich kommen die Grundpauschale, in der GOÄ die Organuntersuchung nach Ziffer 7 und eventuell die Lungenfunktion in EBM und GOÄ zum Ansatz.
Ist die ausführliche Anamnese - als Grundlage der Diagnostik - mit Nachweis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Allergenexposition und nasalen Symptomen erfolgt, können weitere Tests durchgeführt werden.
Antihistaminika und Hyposensibilisierung
Zum Nachweis einer spezifischen allergischen Sensibilisierung wird die Hauttestung (Prickverfahren) durchgeführt.
Die Bestimmung des spezifischen Serum-IgE auf verdächtigte Allergene sollte eigentlich auf Kleinkinder und Kinder mit ausgeprägter atopischer Dermatitis beschränkt bleiben. Für die Tests sind weitere EBM- und GOÄ-Ziffern ansetzbar.
Und wie sieht nun die Therapie aus? Zu den ebenso vielfältigen, wie in ihrer Wirksamkeit eingeschränkten Therapiemöglichkeiten gehört an erster Stelle die Allergenkarenz.
So wünschenswert die absolute Allergenkarenz ist, so schwierig ist es diese einzuhalten.
Zwar ist gerade im Fall des Heuschnupfens und des allergischen Asthma die vollständige Elimination symptomauslösender Allergene das vorrangige Therapieziel, diesem sind jedoch für den Betroffenen eindeutige Grenzen gesetzt.
Medikamentös steht der Einsatz verschiedener Antihistaminika und Antiallergika mit unterschiedlichem Wirkungsspektrum zur Verfügung. Sollte die Therapie mit Antihistaminika und eventuell auch lokalen Corticoiden unzureichend bleiben, besteht die Möglichkeit der Hyposensibilisierung in Form der subkutanen Injektionen.
Dabei wird das jeweilige Allergen in ansteigender Konzentration über einen Zeitraum von drei Jahren appliziert. Wie sich die Therapie abrechnen lässt, zeigt die Tabelle unten.
Bei Allergikern ist Akupunktur in der Regel IGeL
Heuschnupfen in der Therapie: Diese Abrechnungsziffern sind in EBM und GOÄ möglich | ||||
BMÄ/EBM | Leistungslegende | GOÄ | ||
Ziffern | Punkte | Ziffern | Punkte | |
- | - | Beratung | 1 | 80 |
- | - | Erörterung | 3 | 150 |
- | - | Eingehende Erörterung bei nachhaltig lebensverändernder (Allergenkarenz) Erkrankung |
34 | 300 |
03212 | 495 | Betreuung chronisch Kranker | 15 | 300 |
30130 | 265 | Hyposensibilisierungsbehandlung | 263 | 90 |
30131 | 200 | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 30130 für jede weitere Hyposensibilisierungs- behandlung durch Injektion(en) |
263 | 90 |
- | - | Eigenblutbehandlung | 284 | 90 |
- |
- | Akupunkturbehandlung (bis 20 min) | 269* | 200 |
- |
- | Akupunkturbehandlung (> 20 min) | 269a* | 350 |
*) als IGeL Quelle: Dr. Dr. Peter Schlüter, Tabelle: Ärzte Zeitung |
Für den Prick-Test gibt es eigene Ziffern in EBM und GOÄ
Rhinitis allergica: So wird die Diagnostik bei GKV- und bei PKV-Versicherten abgerechnet | ||||
BMÄ/EBM | Leistungslegende | GOÄ | ||
Ziffern | Punkte | Ziffern | Punkte | |
03110 03111 03112 |
1190 880 1020 |
Versichertenpauschale (hausärztlich) / Beratung | 1 | 80 |
10210 10211 10212 |
365 395 405 |
Grundpauschale (dermatologisch)/Beratung | ||
- | - | Organuntersuchung | 7 | 160 |
03330 | 170 | Lungenfunktion (hausärztlich) plus Flussvolumenkurve |
605 + 605a |
242 + 140 |
30111 | 1295 | Prick-Testung (GOÄ: je Test) | 385* 386* |
45 30 |
30122 | 1870 | Bronchialer Provokationstest | 397 | 380 |
- | - | Erörterung | 3 | 150 |
- | - | Eingehende Erörterung bei nachhaltig lebensverändernder (Allergenkarenz) Erkrankung |
34 | 300 |
03212 | 495 | Betreuung chronisch Kranker | 15 | 300 |
*) 385 GOÄ für Test 1-20 und Nr. 386 GOÄ für Test 21-40; Test je Behandlungsfall Quelle: Dr. Dr. Peter Schlüter, Tabelle: Ärzte Zeitungter Schlüter, Tabelle: Ärzte Zeitung |