„Es müssen endlich Taten folgen“
Hilfsmittelbranche mahnt Entbürokratisierung an
Auch in der zweiten Halbzeit der Legislaturperiode ist eine Reform der Hilfsmittelversorgung über das Ankündigungsstadium noch nicht hinausgekommen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Hilfsmittelanbieter warten weiterhin auf bürokratische Entlastung. Bereits bei der parlamentarischen Beratung des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) Mitte vorigen Jahres seien Erleichterungen der Vertragsbeziehungen zwischen Kassen und Leistungserbringern angekündigt worden. Doch „passiert ist in dieser Hinsicht bislang nichts“, heißt es in einer Mitteilung des Branchenbündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) am Freitag.
Die Interessenallianz, der unter anderem der Innungsverband für Orthopädie-Technik sowie Zusammenschlüsse der Sanitätshäuser angehören, verweist zudem auf ein taufrisches Statement aus dem Bundesgesundheitsministerium, wonach der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Edgar Franke (SPD) noch Anfang Oktober das Reformvorhaben bekräftigt hatte.
„Zeitnah Regelungsvorschläge“
In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion konzediert Franke, dass „das derzeitige Hilfsmittelsystem insbesondere im Bereich der Vertragsbeziehungen von Leistungserbringer- und Krankenkassenseite als wenig praktikabel und bürokratietreibend empfunden wird“. Das BMG beabsichtige daher „zeitnah Regelungsvorschläge vor(zu)legen, die die aktuellen Umsetzungsprobleme der bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie die Kritik aus der Praxis aufgreifen“.
„Auf Worte müssen jetzt endlich Taten folgen“, mahnen unterdessen die Hilfsmittelerbringer an. Die Sanitätshäuser ächzten „unter der hohen Bürokratielast, und es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber aktiv wird, um hier Entlastung zu schaffen“. Insbesondere müssten auch die Themen Präqualifizierung und Retaxierung angegangen werden.
Kein Abscheid vom Vertragswettbewerb
Nachdem zum Stand der Dinge das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Ende 2022 einen kritischen Report („Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung“) veröffentlicht hatte, liegen ausführliche Positionspapiere von Kostenträger- wie Anbieterseite zu einer neuerlichen Reform der Hilfsmittelversorgung bereits seit längerem vor.
Danach fordern die Kassen vor allem eine Stärkung wettbewerblicher Elemente bei der Anbieterauswahl. Während sich die Hilfsmittelbranche im Gegenteil eine Rückkehr zu rahmenvertraglich vereinheitlichten Lieferbeziehungen wünscht.
Letzterem hatte das BMG allerdings erst kürzlich – gleichfalls in einer Antwort auf Nachfrage der Unionsfraktion – eine Absage erteilt. Am Vertragswettbewerb wolle man festhalten. Wobei jedoch eine Rückkehr zu Hilfsmittelausschreibungen – wie von einigen Kassen erhofft – keine realistische Option sei. (cw)