Hausarzt-zentrierte Versorgung
HzV: Abrechnung in Nordrhein wird einfacher
Ein neuer Vertrag regelt die Honorierung von HzV-Leistungen. Bürokratischer Mehraufwand in den Praxen soll damit vermieden werden.
Veröffentlicht:Düsseldorf. In Nordrhein soll die Abrechnung für Hausärzte einfacher werden, die an der Hausarzt-zentrierten Versorgung (HzV) des Deutschen Hausärzteverbands teilnehmen. „Nach intensiven Verhandlungen haben wir einen Vertrag zwischen den Krankenkassen, der KV und dem Hausärzteverband zur vorgelagerten Abrechnungsprüfung erarbeitet“, berichtete Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf.
Ab dem dritten Quartal 2022 werden die Abrechnungen der Hausärzte daraufhin überprüft, ob sie Leistungen aus der HzV enthalten. Ist das der Fall, wird die entsprechende Information an den Hausärzteverband Nordrhein weitergeleitet. Er kann die Ärztinnen und Ärzte informieren, damit sie die Leistungen dann über das HzV-System abrechnen.
Lösung nach sechs Jahren
„Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle das Ärgernis für die Praxen beseitigen konnten“, sagte Bergmann. Er bezeichnete die Einigung als „Meilenstein“. Sie beuge nachträglichen Prüfverfahren bei den Krankenkassen vor und vermeide zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Hausarztpraxen.
Auch der Vorsitzende des Hausärzteverbands Nordrhein Dr. Oliver Funken lobte den Abschluss. Immerhin habe es sechs Jahre gedauert, ein Bereinigungsverfahren zu entwickeln. „Jetzt haben wir ein sauberes Verfahren für die Kollegen, ihnen geht kein Honorar verloren“, sagte Funken. „Wir hoffen, dass das der erste Schritt in eine gemeinsame Zukunft ist.“ (iss)