Privatliquidation
IG Med zu GOÄneu: Bis zu 8-fache Steigerungsfaktoren, per sofort!
Die Interessengemeinschaft Medizin fordert einen GOÄ-Novellierungsentwurf, der die betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt und angemessen bepreist.
Veröffentlicht:Neutraublingen/Berlin. In die virulente Debatte um den seitens der Bundesärztekammer Mitte September in Berlin vorgestellten Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) schaltet sich nun auch die Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) ein.
Wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heißt, fordere die IG Med die sofortige Anhebung der Steigerungsfaktoren auf das 4-Fache im Normalfall und das 8-Fache bei besonderer Erschwernis. Zudem solle der Orientierungspunktwert an die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland angepasst werden.
Des Weiteren steht im Forderungskatalog die Rücknahme des aktuellen GOÄneu-Entwurfs und Erarbeitung eines neuen, praxisnahen Vorschlags, der die betriebswirtschaftlichen Anforderungen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt und angemessen bepreist, ohne einen budgetähnlichen „Steigerungskorridor“.
Last, but not least solle Klarheit und Transparenz gegenüber den Patienten durch umfassende Information über die neuen Regelungen und Bedingungen geschaffen werden.
„Es ist an der Zeit, dass die Gesundheit der Menschen wieder in den Mittelpunkt gerückt wird – vor allem finanziell“, so Steffen Grüner, stellvertretender Vorsitzender der IG Med. „Wir erwarten von der Politik und der Bundesärztekammer mutige Entscheidungen, die den jahrzehntelangen Stillstand in der GOÄ-Reform beenden.“
Die IG Med fordere die sofortige Rücknahme der derzeitigen GOÄneu. „Dieser faule Kompromiss zwischen der Bundesärztekammer und den privaten Krankenversicherungen ist nicht tragfähig“, erklärt IG-Med-Chefin Ilka Enger. „Die neue GOÄ zeigt vor allem, dass sie darauf ausgelegt ist, Kosten für die Versicherer und die staatliche Beihilfe zu minimieren, anstatt eine gerechte Vergütung für gute ärztliche Leistungen zu gewährleisten.“ (eb)