Bundesverwaltungsgericht

Impfpflicht für Soldaten: Gesundheit der Truppe geht vor Einzelschicksal

Angetreten zu Prävention: Das Bundesverwaltungsgericht konstatiert eine Impfpflicht für Soldaten. Der Nadelstich kann ihnen befohlen werden.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:
Soldaten: Sie dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

© negrobike / stock.adobe.com

Leipzig. Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern. Andernfalls müssen sie eine Disziplinarstrafe hinnehmen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung sei bei Soldatinnen und Soldaten diesbezüglich eingeschränkt.

Im Streitfall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dies ist eine für alle Soldaten vorgesehene Impfung gegen herkömmliche Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eine Corona-Impfung war hier noch nicht gefordert.

Der Hauptfeldwebel verweigerte den Impfbefehl mehrfach. Er verwies auf sein Asthma und seine Neurodermitis. Beides führt er ursächlich auf frühere Impfungen zurück.

Dennoch verlor sein Vorgesetzter die Geduld und schickte den Soldaten für acht Tage in Disziplinararrest. Das Truppendienstgericht und nun auch das Bundesverwaltungsgericht haben dies bestätigt.

„Weitergehende Impfpflicht“

„Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Die Impfungen seien „Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht“. Hintergrund sei, dass eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beeinträchtigen könne.

Unzumutbar sei eine Impfung daher erst dann, „wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt“. Auf persönliche Meinungen und Einschätzungen komme es dabei nicht an. Auch bei eventuellen Einsätzen müssten Soldaten beruflich „erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen“.

Allerdings könnten individuelle Sorgen des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens und damit bei der Höhe der Strafe eine Rolle spielen. Hier habe der Vorgesetzte der „subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels“ dadurch Rechnung getragen, dass er nur eine einfache Disziplinarstrafe verhängt habe. In sonstigen Fällen einer wiederholten Befehlsverweigerung sei ein gerichtliches Disziplinarverfahren üblich, das mit weit höheren Strafen verbunden sei. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht

Az.: 2 WNB 8.20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025