Keine Prozess-Neuauflage

Altenpfleger wegen Mordes verurteilt - Revision verworfen

Ein Altenpfleger wird wegen Mordes verurteilt, die Verteidigung legt Revision ein. Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof.

Veröffentlicht:

Bremen. Nach dem Urteil wegen Mordes gegen einen Altenpfleger hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung verworfen. Die Revision sei laut Bundesgerichtshof unbegründet, das Urteil damit rechtskräftig, teilte das Landgericht Bremen mit.

Am 8. April hatte das Landgericht den Mann wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Deutschen festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteilte 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim ermordet, indem er ihm eine Medikamentenüberdosis verabreicht hatte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach.

Der Mann wollte nach Auffassung des Landgerichts mit seinen Taten Anerkennung erlangen. Im Fall des Mordes wollte er sich demnach hervortun, indem er den Tod des Opfers feststellte. Im Fall des versuchten Mordes leistete er Erste Hilfe, um sich laut Gericht als vermeintlicher Retter darstellen zu können. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?