In mancher KV läuft die Kartenleser-Frist noch

Ärzte, die ihre Förderanträge für die neuen Geräte noch nicht gestellt haben, sollten bei ihrer KV nachfragen. Zum Teil darf der Antrag bis Silvester eingereicht werden.

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NEU-ISENBURG (reh). In Sachen neue Kartenlesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bleibt es für Ärzte bis Jahresende spannend.

Denn längst nicht in allen KVen endete die Antragsfrist für die Förderpauschale von bis zu 850 Euro bereits Ende Oktober oder Mitte November. Ärzte, die ihren Antrag noch nicht gestellt haben, sollten daher nun tätig werden.

So läuft die Frist für die Anträge bei der KV Schleswig-Holstein noch bis zum 16. Dezember diesen Jahres. Die KV Saarland nimmt die Anträge sogar noch bis Silvester an.

Geräte mussten bis Ende September bestellt sein

Allerdings müssen zumindest im Fall der KV Saarland die Geräte bereits in der Praxis installiert und nicht bloß bestellt sein.

Dem Antrag muss zudem der korrekt datierte Bestellschein beiliegen. Dieser muss als spätestes Datum den 30. September ausweisen.

Denn nach der Förder-Vereinbarung zwischen Krankenkassen und KBV und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung müssen Ärzte, um den Zuschuss zu erhalten, die neuen Geräte bis Ende September bestellt haben.

Dabei erhalten Ärzte für die Anschaffung eines stationären eGK-fähigen Gerätes 355 Euro, für ein mobiles Gerät 280 Euro und für die Installation 215 Euro.

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