Urteil
Inhaberschuldverschreibung auf Xetra-Gold steuerfrei
MÜNCHEN. Mit Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erzielte Gewinne müssen ab einem Jahr nach deren Kauf nicht mehr versteuert werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Inhaber der Papiere haben Anspruch auf Auslieferung von einem Gramm Gold innerhalb von zehn Tagen.
Die Ansprüche sind durch Einlagerung physischen Goldes im Umfang von mindestens 95 Prozent abgesichert. Das Papier sei daher wie physisch erworbenes Gold zu behandeln, so der BFH. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ab Kaufdatum blieben Verkaufserlöse und -gewinne steuerfrei. (mwo)
Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14