Zahnarztfehler

Jede zweite Beschwerde zur Rechnung

Trotz insgesamt 90 Millionen Zahnarztbehandlungen meldeten wenige Patienten 2016 einen angeblichen Behandlungsfehler, wie eine Analyse zeigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die zahnärztliche Patientenberatung hat im vergangenen Jahr knapp 2000 Eingaben und Beschwerden von Patienten nachgehen müssen. Von diesen stellte sich bei 30 Prozent heraus, dass der Einwand zutreffend gewesen sei.

Dies geht aus einem neuen Bericht der Beratung hervor, der der dpa vorliegt. Bei jährlich mehr als 90 Millionen Zahnarztbehandlungen sei diese Zahl überschaubar, hieß es bei Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Gut jede zweite Beschwerde (55 Prozent) drehte sich um das Thema (Kosten-)Vereinbarungen und Rechnungslegung – etwa mangelnde Aufklärung über die Behandlungskosten oder Honorarvereinbarungen sowie richtige Kostenplanung oder Rechnungen.

Ein Fünftel vermutet Unregelmäßigkeiten

Bei 22 Prozent der Beschwerden vermuteten Patienten Unregelmäßigkeiten im Zuge ihrer Behandlungen. "Absolut betrachtet machen vermutete Behandlungsfehler jedoch lediglich 240 Fälle aus", heißt es. Für die Klärung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handle, seien andere Stellen zuständig.

KZBV und BZÄK hatten die zahnärztliche Patientenberatung erst 2016 initiiert. Entsprechend waren noch nicht alle Beratungsstellen einsatzbereit. Nach dem Bericht sind im vergangenen Jahr knapp 24.000 Beratungen durchgeführt worden.

Am häufigsten wurden Kosten- und Rechtsthemen (56,1 Prozent) abgefragt, vor allem die Prüfung von Heil- und Kostenplänen, Differenzen beim Eigenanteil oder Mehrkosten.

KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer erklärte: "Wichtiger Faktor für die ausgezeichnete Mundgesundheit ist nicht zuletzt die Eigenverantwortung der Patienten und ihre Mitsprache bei Therapieentscheidungen. Unsere Beratung stärkt die Patientensouveränität." Es löse Anliegen aktiv und sei kein Kummerkasten für unerwünschte Ereignisse.

BZÄK-Vizepräsident Dietmar Oesterreich argumentierte: "Dass es bei vielen Millionen zahnärztlichen Behandlungen im Jahr und dem komplexen Versorgungssystem auch zu Nachfragen oder Beschwerden kommt, lässt sich leider nicht völlig vermeiden."

Patientenschützer wollen Zentralregister

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert seit längerem die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern. Dies lehne die Bundesregierung immer noch ab, so die Stiftung.

Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert, dass Daten zu Behandlungsfehlern in Deutschland nur punktuell vorlägen. Deshalb lasse sich auch das Gefährdungsrisiko nicht eindeutig beziffern. Der MDK legt ebenso wie die Ärzteschaft einmal im Jahr eine eigene Statistik über Behandlungsfehler vor.(dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung