Anlagen-Kolumne
Jetzt ist tatsächlich der Staat gefragt
Ob nun die Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die Riester-Rente oder betriebliche Altersversorgung - sie alle sind gezwungen, in nahezu zinslose Anlageprodukte zu investieren.
Mit jeder Krise wurden die Aktienquoten reduziert und die Erholung der Märkte zum weiteren Abbau von Aktien genutzt. Stresstests und Eigenkapitalanforderungen verhindern zudem die Erhöhung der Aktienquoten.
Der Gesetzgeber reguliert die Produktanbieter und will den Anleger vor Verlusten schützen. Es geht aber nicht mehr nur um Verlustvermeidung. In der Kapitalbildung fällt der Zinseszins aus. Bei der Einmalanlage ist der fünffache Kapitalstock gegenüber vor fünf Jahren nötig um die gleichen risikolosen Zinserträge zu erzielen.
Vor Jahren war die sichere Geldanlage noch kein großes Problem, der Zins lag bei fünf Prozent. Jetzt aber wäre es höchste Zeit, dass die Politik ein klares Bekenntnis zur Beteiligung an Produktivkapital über die Aktienanlage abgibt.
Es ist wissenschaftlich nachweisbar, dass es Aktienmarktstrategien gibt, die langfristig erfolgreich sind. Der Chef des Ifo-Institutes hatte vor einiger Zeit die Aktie als langfristig recht sichere Anlage bezeichnet.
Zudem müssen Anleger künftig mehr Risiko bei der Geldanlage eingehen, wollen sie tatsächlich Kapital fürs Alter aufbauen. Der Staat sollte dies endlich stärker unterstützen.
Das letzte Gesetz mit einer besonderen Förderung der Aktienanlage stammt aus dem Jahr 1961. Nur für Sparleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einen Aktienfonds anlegt, gewährt das Vermögensbildungsgesetz eine erhöhte Arbeitnehmersparzulage.
Neben dem Ziel der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand soll vor allem die Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen erreicht werden. Doch davon ist derzeit bei Altersvorsorgeprodukten wenig zu spüren.