Telematikinfrastruktur

KBV fordert erneut Abschaffung der ePA-Sanktionen

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Berlin. Die Komponenten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen nach wie vor nicht flächendeckend in den Praxen bereit, meldet die KBV. Sie fordert daher erneut von Bundesgesundheitsminister Lauterbach die zugehörigen Sanktionen abzuschaffen. Dies müsse „schnellstens“ geschehen, so die Körperschaft am Donnerstagabend.

Zumal Lauterbachs Ministerium angekündigt habe, die ePA in ihrer bisherigen Konfiguration und Spezifikation technisch neu gestalten zu wollen. Unter dieser Maßgabe könne von immer mehr Ärzten und Psychotherapeuten ein Festhalten an den gesetzlich vorgesehenen Kürzungen der Honorare nicht mehr nachvollzogen werden.

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Die ePA der Zukunft soll möglichst alle Krankheitsdaten auch in anonymisierter Form enthalten, damit sie für die Forschung nutzbar sind.

Damit das erfolgen könne, müsse die elektronische Patientenakte technisch neu aufgelegt werden, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das dauere „wahrscheinlich, wie wir aus der gematik hören, ein bis zwei Jahre“, wird Kriedel aus einem KBV-Video-Interview in der Mitteilung zitiert. „Wenn dem so ist, bedeutet das aber auch, dass es unsinnig ist, den Arzt jetzt zu verpflichten, eine alte ePA-Version vorzuhalten“ und dann mit Sanktionen zu belegen, wenn er diese nicht vorweisen könne.

Eigentlich sind Vertragsärztinnen und -ärzte seit 1. Juli 2021 verpflichtet, die notwendige Ausstattung vorzuhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Erfüllen sie dies nicht, droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. (eb)

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