E-Health-Gesetz

KBV macht Änderungsvorschläge

Veröffentlicht:

BERLIN. In einer jetzt veröffentlichten ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet.

Insgesamt wird das Gesetz begrüßt - angelehnt werden jedoch Sanktionen, die auf eine Haushaltssperre für die KBV hinauslaufen.

In den Medikationsplan sollen nach Auffassung der KBV nur Arzneimittel aufgenommen werden, von denen der Hausarzt Kenntnis hat und deren Dokumentation vom Patienten gewollt sei.

Im Fall der Selbstmedikation solle ein Anspruch auf Dokumentation nur bestehen, wenn die Präparate Relevanz für die Gesamtmedikation hätten.

Eine Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel dürfe keine Dokumentationsverpflichtung auslösen. Die KBV begrüßt es generell, dass für die Erstellung eines Medikationsplans eine Vergütung vorgesehen werden soll.

Die bisherigen Gebührenordnungspositionen umfassten aber nicht alle notwendigen Leistungen.

Die KBV befürwortet grundsätzlich die Aufnahme von Arzneimitteldaten in die Verordnungssoftware.

Allerdings lehnt sie eine gesetzliche Festlegung der Aktualisierungsrhythmen - vorgesehen ist im Referentenentwurf ein 14-täglicher Rhythmus - ab.

In der Mehrzahl der Arztpraxen werde die Software heute quartalsweise durch Versand und Einspielen eines Datenträgers aktualisiert.

Bei einer Umstellung auf einen zweiwöchigen Rhythmus seien erhöhte Kosten der Softwarehersteller zu erwarten, die auf die Ärzte umgelegt würden.

In der Arztpraxis selbst sei durch das Einspielen bei erhöhter Aktualisierungsfrequenz mit einem Mehraufwand von 2,5 Stunden im Quartal zu rechnen. (HL)

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