Honorarstreit

KV Sachsen-Anhalt zieht vors Bundessozialgericht

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Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat den Schiedsspruch im Honorarstreit zwischen Ärzten und Kassen des Landes gekippt. Das will sich die KV Sachsen-Anhalt nicht gefallen lassen. Jetzt sollen die Bundesrichter entscheiden.

Von Petra Zieler

MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts Vertragsärzte wollen die jüngste Entscheidung des Landessozialgerichtes im Honorarstreit mit den Kassen nicht hinnehmen. Immerhin geht es allein für 2013 um 44 Millionen Euro.

"Wir sind unserem Ziel, eine der Morbidität im Land angepasste Vergütung zu bekommen, ein großes Stück näher gekommen und haben eine solide Basis für die Behandlung unserer Patienten", konnte Dr. Burkhard John, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), noch Ende vergangenen Jahres verkünden.

Doch nun hat das Landessozialgericht entsprechende Schiedssprüche aufgehoben. Dagegen legt die KVSA beim Bundessozialgericht Revision ein.

Gleichzeitig beschlossen Ärztevertreter, morbiditätsbezogene Diagnosedaten nicht mehr an Kassen weiter zu geben. Sie seien schließlich die Grundlage für Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

Die Kassen des Landes erhielten die Gelder, geben sie aber nicht "zur Finanzierung des angemessenen und morbiditätsbedingten Versorgungsanspruchs der gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen-Anhalt weiter."

Nicht alle Mittel kommen auch in der Versorgung an

Laut VV-Resolution beträgt "die Lücke zwischen der notwendigen Finanzierung der ambulanten Versorgung und der tatsächlichen 16,9 Prozent. Bei einer überdurchschnittlichen Morbidität stehen in Sachsen-Anhalt unterdurchschnittliche Ressourcen zur Verfügung."

Dies führe unweigerlich zu Versorgungslücken. Von der Politik fordern die Ärztevertreter deshalb eine gesetzliche Klarstellung, die den Regelbruch zwischen morbiditätsbedingter Zuweisung von Finanzmitteln an die Krankenkassen und fehlender Weitergabe für die ambulante Versorgung ausschließt.

Bislang verhinderten dies unterschiedliche Auslegungen der Bundesgesetzgebung.

Aufgrund des LSG-Urteils musste die KVSA bereits die Fallwerte für das vierte Quartal 2013 verringern, da Überzahlungen in Höhe von 18 Millionen Euro entstanden waren. Da die Kassen diese Gelder verrechnen, steht weniger Honorar zur Verfügung.

In einer zweiten Resolution bekennt sich die VV Sachsen-Anhalts zu einer gemeinsamen versorgungsübergreifenden KBV als gemeinsame Vertretung für alle Vertragsärzte.

"Das bestehende System der ärztlichen Selbstverwaltung ist die entscheidende Grundlage zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung." Eine Spaltung oder Trennung würde die Ärzteschaft schwächen.

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